Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet mit Hochdruck an der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle, die ab dem 15. Januar 2025 sukzessive eingeführt werden soll. Dr. Susanne Ozegowski, Bundesministerium für Gesundheit (BMG), betonte anlässlich der Handelsblatt-Veranstaltung „Health 2024“ die Dringlichkeit des Projekts und zeigte sich optimistisch in Bezug auf den Zeitplan: „Jeder Tag zählt wirklich. Wir sind nach wie vor sehr zuversichtlich, dass der Zeitplan gehalten wird.“
Sie unterstrich jedoch auch die Notwendigkeit einer flexiblen Einführung, falls technische Schwierigkeiten auftreten sollten: „Sollte es schwerwiegende Fehler geben, die die Nutzung beeinträchtigen, werden wir die Testphase verlängern.“ Dieser Schritt passiert auch mit dem erklärten Ziel, alle Nutzenden mit an Bord zu holen und Fehler aus der Vergangenheit, in der dieser Aspekt zu kurz gekommen sei, zu vermeiden.
Ozegowski ist es wichtig, dass die ePA von Beginn an mit Daten gefüllt wird. So sollen Medikationslisten und Befundberichte direkt integriert und für Ärzt:innen zugänglich gemacht werden, was für mehr Übersicht und eine effektivere Patientenversorgung sorgt. Sie fasste zusammen: „Die ePA soll funktionieren – für alle Menschen, egal ob sie digital affin sind oder nicht. Wichtig ist, dass Ärzte und Patienten auf alle relevanten Informationen zugreifen können, ohne dass technische Hürden entstehen.“ Ziel sei es, die Akzeptanz der ePA sowohl bei Ärzt:innen als auch bei Patient:innen durch eine funktionale und anwenderfreundliche Lösung zu fördern.
Neuausrichtung des Datenschutzes
Doch keine ePA-Einführung ohne Datenschutzdiskussion und die Frage: Wie positioniert sich die neu ins Amt berufene Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)? Entsprechend gespannt erwartet wurde die neue Amtsinhaberin Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, die ihr Konzept eines lösungsorientierten Datenschutzes vorstellte. Sie setzt für die Zukunft auf Zusammenarbeit und Kooperation.
Demzufolge sieht sie den Datenschutz nicht als reines Kontrollinstrument, sondern bezeichnet ihn vielmehr als „Innovationsgarant“ statt als „Innovationsverhinderer.“ Specht-Riemenschneider wünscht sich für den Gesundheitsbereich einen beratenden und proaktiven Datenschutz: „Ich möchte den Weg nach vorne richten und einladen, gemeinsam über Lösungen nachzudenken, die Datenschutz und Gesundheitsdigitalisierung zusammen denken.“ Damit formuliert sie eine klare Gesprächseinladung an die Industrie und zeigt sich offen für die Erarbeitung gemeinsamer Problemlösungen.
Austausch soll enger werden
Specht-Riemenschneider plant, durch regelmäßige Gesprächsformate wie runde Tische und bilaterale Austausche den Dialog mit der Gesundheitsbranche zu intensivieren. Ihr Ziel: „Ich möchte Datenschutz wieder positiver denken und zeigen, dass effektiver Grundrechtsschutz und lösungsorientierter Datenschutz einander nicht ausschließen.“ Ein zentraler Punkt ist dabei das Vertrauen der Bürger:innen in den Schutz ihrer Gesundheitsdaten: „Nur wenn Datenschutz, IT-Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit gleichermaßen gewährleistet sind, können wir Vorbehalte abbauen und Innovationen im Gesundheitsbereich erfolgreich gestalten,“ sagte die Bundesdatenschutzbeauftragte.
Zu den Schwerpunkten ihrer Amtszeit erklärte sie den Zugang zu Forschungsdaten sowie die Sicherstellung eines einfachen Zugangs zur ePA für alle Nutzergruppen, unabhängig von ihren technischen Kenntnissen. Gleichzeitig unterstrich sie die Sensibilität der Gesundheitsdaten und die damit verbundene Notwendigkeit hoher technischer Schutzvorkehrungen: „Datenschutz im Gesundheitsbereich erfordert Lösungen, die sensible Daten schützen und gleichzeitig ihre sichere Nutzung ermöglichen.“