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Medizin |

Neue S2k-Leitlinie für die Teledermatologie

Die deutschen Dermatolog:innen definieren erstmals Qualitätsstandards für die telemedizinische Versorgung in ihrem Fach – und scheuen keine Details.

Der Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD) und die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) haben gemeinsam eine S2k-Leitlinie zur Teledermatologie veröffentlicht. Es ist das erste derartige Dokument im deutschsprachigen Raum und definiert auf wissenschaftlicher Grundlage Qualitätsstandards zur teledermatologischen Versorgung. Kernindikationen, die die Leitlinie bearbeitet, sind Schuppenflechte, Neurodermitis, Hautkrebs sowie die Versorgung von akuten und chronischen Wunden.

 

Die Empfehlungen sind dabei sehr differenziert und entsprechend praxisrelevant. So gebe es ausreichend Evidenz, um bei Wunden eine teledermatologische Primärdiagnostik gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Demgegenüber sollte die Erstdiagnostik bei Schuppenflechte und Neurodermitis nicht allein teledermatologisch erfolgen. Teledermatologische Verlaufskontrollen dagegen seien auch bei Neurodermitits und Psoriasis möglich und sinnvoll. Dabei gibt es dann punktuelle Abweichung vom „Präsenz-Betrieb“. So ist eine komplette Schweregrad-Bestimmung über PASI-Score bei Psoriasis wegen der fehlenden Möglichkeit zur Bewertung einer Induration nicht möglich. Betroffene Körperfläche sowie Erythem und Schuppung könnten dagegen telemedizinisch bewertet werden. Als telemedizinischer Verlaufsparameter wird der SAPASI-Score empfohlen.

 

Auch beim Hautkrebs geht es sehr differenziert zu. Eine teledermatologische Primärdiagnostik melanozytärer und auch nicht-melanozytärer Läsionen könne erwogen werden, wenn die Morphologie eindeutig ist. Auch die Dermatoskopie bei unklarem Bild könne teledermatologisch erfolgen. Eine allein auf künstliche Intelligenz gestützte Primärdiagnostik wird dagegen bei beiden Hautkrebsvarianten strikt abgelehnt.

 

Weitere Informationen

S2k-Leitlinie Teledermatologie von BVDD und DDG

https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/013-097l_S2k_Teledermatologie_2021-03.pdf