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Medizin |

Nur Beton, keine Digitalisierung?

Die ersten Förderanträge für die Krankenhausreform müssen demnächst raus. Viele fürchten, dass regionale Netze und damit Telemedizin unter die Räder kommen.

Bild: © Andrii Yalanskyi – stock.adobe.com, 1374743376, Stand.-Liz.

Die Krankenhausreform hat drei Kernpunkte: erstens die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SVE), früher Level-1i-Häuser genannt, zweitens eine auf Zentrenbildung setzende Strukturreform, und drittens eine Vergütungsreform, die weniger einzelne Leistungen als ganzheitliche Versorgung in den Blick nehmen soll. Das Problem dabei: Eine Versorgungswelt mit weniger Krankenhäusern und mehr spezialisierten Zentren führt im ungünstigsten Fall dazu, dass die Anreisewege für Patient:innen beschwerlicher werden und die Zahl der Verlegungen explodiert.

 

Mehr Verbindlichkeit in Sachen Telemedizin gefordert

Telekonsile und telemedizinische regionale Netzwerke können dieses Szenario verhindern, darüber herrschte beim Nationalen Fachkongress Telemedizin in Berlin Einigkeit. Der Gesetzgeber sieht dergleichen auch explizit vor, konkret in der Verordnung zum Krankenhaustransformationsfonds (KHTF). Dort steht allerdings nur, dass telemedizinische Netzwerke förderfähig seien. Eine Pflicht, sie zu initiieren, gibt es nicht, und besondere Anreize gibt es auch nicht.

 

Das stört unter anderem die Kostenträger: „Wir sehen als Krankenkassen die Gefahr, dass das Geld vor allem für klassische Zwecke genutzt wird, für die reine Umgestaltung des Status quo“, sagte Dirk Ruiss, Leiter der Landesvertretung Nordrhein-Westfalen des Verbands der Ersatzkassen (vdek). „Vielleicht hilft es, den telemedizinischen Versorgungszweck noch etwas verbindlicher zu machen.“


Stehlen sich die Bundesländer aus der Verantwortung?

Im Prinzip müsste das auch im Interesse der Bundesländer sein, die für die Krankenhausplanung zuständig sind und die ein Interesse an Bürger:innen haben müssten, die keine schlechte Laune wegen einer suboptimalen medizinischen Infrastruktur schieben. Matthias Heidmeier, Staatsekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Nordrhein-Westfalen, beeilte sich dann auch, zu versichern, dass telemedizinische Angebote gebraucht würden und dass auch er Sympathie habe für die Idee, sie im Zusammenhang mit dem KHTF etwas stärker in den Vordergrund zu rücken.

 

Was er nicht sagte: Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat kürzlich erst einige der wichtigsten telemedizinischen Projekte und Anlaufstellen im Bundesland entweder abgewickelt oder zusammengestutzt. So ganz konsistent ist die Kommunikation also nicht. Heidmeier stellt sich die Sache so vor, dass die regionalen Telemedizinnetze aus dem Innovationsfonds finanziert werden – für die Bundesländer eine elegante Lösung, weil kostenlos. Die Krankenkassen werden das weniger gerne hören, zumal die derzeit auch nicht mehr Geld haben als Nordrhein-Westfalen oder andere Bundesländer. Und dass der Innovationsfonds ein Experimentierfeld ist und mit rascher Überführung in die Regelversorgung nicht viel zu tun hat? Geschenkt.

 

Positionspapier „Telekooperation“ der DGTelemed

Die DGTelemed hat der Telekonsil-Thematik anlässlich von Telemedizinkongress und Krankenhausreform ein neues Positionspapier „Telekooperation und digitale Netzwerkstrukturen“ gewidmet, das auf einem ähnlichen, zusammen mit der Deutschen Krankenhaus-Gesellschaft verfassten Positionspapier von Herbst 2024 aufsetzt. Mit dem Begriff „Telekooperation“ wird die konsiliarische Telemedizin von anderen Formen der Telemedizin abgegrenzt. Telekooperation müsse „ein fester Bestandteil der Versorgung werden – basierend auf einer modernen digitalen Infrastruktur in den Krankenhäusern“. Nur so könne der durch Krankenhausreform und KHTF induzierte Strukturumbruch gelingen.

 

Primäres Beispiel im Positionspapier sind die SVE bzw. Level-1-Häuser, die nach Auffassung der DGTelemed so gestaltet sein müssen, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung so lange wie möglich vor Ort, also ohne Verlegung, aufrechterhalten werden kann. Per Telekooperation würde in einem solchen Szenario insbesondere fachärztliches Spezialwissen „zugeschaltet“, auch und gerade nachts und an Wochenenden. Damit dies gelinge, müssten die externen Fachärzt:innen „die gleiche informationelle Sicht auf die Patient:innen wie die Behandelnden vor Ort“ bekommen, also einen vollumfänglichen Zugriff auf relevanten Daten erhalten.