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Medizin |

Plattformen schaffen, Telekonsile erstatten, Wahlfreiheit stärken

Nach den Erfahrungen mit der COVID-19-Pandemie speziell in Nordrhein-Westfalen will die DGTelemed ein klares, gesundheitspolitisches Bekenntnis zu telemedizinischen Angeboten.

Quelle: © Halfpoint – stock.adobe.com

In einem dreiseitigen Positionspapier plädiert die Fachgesellschaft DGTelemed für eine „digitale Versorgungskultur“, wie sie in Ansätzen als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie entstanden ist. Erwähnt wird unter anderem das große Interesse niedergelassener Ärzte an Videosprechstunden und, in Nordrhein-Westfalen, die Umsetzung eines landesweiten intensivmedizinischen Telekonsils als Vorstufe des dort ohnehin geplanten Virtuellen Krankenhauses. Bei Letzterem handelt es sich um ein Telekonsilportal, bei dem Konsilanfragen erfasst und die Konsile in einer elektronischen Fallakte dokumentiert und mit Videokonferenztechnik umgesetzt werden.

 

Telemonitoring fällt durchs Raster

Anders als bei Videosprechstunden und Telekonsilen habe sich die versorgungspolitische Situation beim Telemonitoring durch die COVID-19-Pandemie kaum verändert, betont die DGTelemed. Stattdessen seien im April Kontrolluntersuchungen innerhalb von Disease Management Programmen ausgesetzt worden: „Dies kann man als deutliches Zeichen dafür verstehen, dass die Chancen einer besseren Patientenversorgung durch das Telemonitoring noch nicht wirklich erkannt wurden“, so die Gesellschaft.

 

Vor dem Hintergrund der digital nur teilweise zufriedenstellenden Entwicklungen der letzten Monate formuliert die DGTelemed in ihrem Positionspapier fünf Forderungen an die Politik, deren konsequente Umsetzung eine digitale Versorgungskultur in Deutschland voranbringen könne:

  • Schaffung von herstellerübergreifenden Telemonitoring-Plattformen in neuraler Trägerschaft und mit Fördermitteln der öffentlichen Hand in Ergänzung zu den für die flächendeckende Umsetzung von Telemonitoring nicht ausreichenden digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)
  • Etablierung des Telemonitorings als prinzipiell gleichwertiger Versorgungsform in allen Disease Management Programmen. Eröffnung einer Vergütungsoption auch außerhalb von Selektivverträgen
  • Einführung der Videosprechstunde als verpflichtende Option in Analogie zum Angebot von Präsenzsprechstunden in der ärztlichen Praxis, damit einhergehend realistische Wahlfreiheit zwischen Präsenz- und digitaler Medizin für die Patienten
  • Verstetigung der im Rahmen der COVID-19-Pandemie eingeführten Erleichterungen für Videosprechstunden, konkret Aufhebung der Mengenbegrenzung, Option für eAU und eRezept, unkomplizierte Authentifizierung
  • Systematische Etablierung von Vergütungsstrukturen für Telekonsile im stationären Sektor

 

Weitere Informationen

Positionspapier „Die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie nutzen“ der DGTelemed https://dgtelemed.de/de/telemedizin/publikationen/20200714_DGTelemed_Positionspapier_Corona-Pandemie.pdf

https://dgtelemed.de/de/telemedizin/publikationen/20200714_DGTelemed_Positionspapier_Corona-Pandemie.pdf