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Vernetzung |

Reichlich Digitalmedizin im Innovationsfond

© vege

Der Innovationsfonds hat gekreißt. Zu 29 Förderprojekten im Bereich neue Versorgungsformen wurden jetzt die Details bekannt gegeben. Telemedizin und eHealth kommen nicht zu kurz.

 

Insgesamt hatten die Mitglieder des beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelten Innovationsausschusses in der so genannten ersten Welle des Innovationsfonds über die Vergabe von 300 Millionen Euro zu entscheiden. 225 Millionen davon waren für Projekte im Bereich neue Versorgungsformen vorgesehen, 75 Millionen für die Versorgungsforschung. Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, hat jetzt die Förderprojekte offiziell verraten, nachdem bereits zuvor einige der Fördermittelempfänger bekannt geworden waren.


Vierfach überzeichnet

Insgesamt gab es im Bereich neue Versorgungsformen demnach über 120 Anträge über ein Fördervolumen von insgesamt 880 Millionen Euro. Der Fonds war quasi vierfach überzeichnet. Mehr als jeder dritte Antrag betraf das Themenfeld Telemedizin, Telematik und E-Health. Der reale Anteil der Anträge mit eHealth-Komponente ist deutlich höher, weil auch viele Anträge in den Themenfeldern zu Versorgungsmodellen sowie im Themenfeld Arzneimitteltherapie/AMTS mit IT-Lösungen arbeiten. Tatsächlich gefördert werden jetzt insgesamt 29 Projekte, davon sechs aus dem Themenfeld Telemedizin, Telematik und eHealth.

 

Konkret handelt es sich um ein Projekt zur Nachsorge von Patienten mit Nierentransplantation der Medizinischen Hochschule Hannover mit Beteiligung der KV Niedersachsen, ein Projekt der Charité Berlin zur Nachsorge von Patienten auf Intensivstationen unter Beteiligung der BARMER GEK, ein Teledermatologieprojekt der Universitätsklinik Tübingen unter Beteiligung von AQUA-Institut und AOK Baden-Württemberg und ein telemedizinisches Rettungsdienstprojekt von IQ.medworks in Bayern mit AOK Bayern-Beteiligung. Außerdem gefördert werden ein eHealth-Projekt für Patienten mit chronischen Rückenschmerzen des Klinikums rechts der Isar, München, nochmal mit der AOK Bayern, und ein telemedizinisches intersektorales Netzwerk unter der Koordination des Universitätsklinikums Aachen unter Einbeziehung von ZTG und Techniker Krankenkasse.

 

Ziel Regelversorgung?

Ein wichtiger Anspruch des Innovationsfonds war von Anfang an, Projekte zu fördern, die eine realistische Chance haben, in die Regelversorgung übernommen zu werden. Ob das im Themenfeld Telemedizin, Telematik und E-Health gelingt, ist die große Frage. Es fällt zumindest auf, dass in diesem Themenfeld meist nur eine Krankenkasse als Konsortialpartner an den Projekten beteiligt ist. Da hätte sich der eine oder andere wahrscheinlich etwas mehr Breite erwartet.

 

Trotzdem darf man gespannt sein. Viel Potenzial in Richtung Regelversorgung könnten die hausärztlichen teledermatologischen Konsile bieten, die innerhalb der hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg platziert werden sollen. Das ganze wird in einer randomisierten, kontrollierten Studie mit qualitativ-quantitativer Prozessevaluation ausgewertet, unter der Annahme einer Verringerung der Überweisungen um 15 Prozent. Das erscheint realistisch. Auch die digitale Nachbetreuung nach Nierentransplantation könnte durchaus Versorgungsstandard werden. Bei diesem Projekt fragt man sich allerdings so ein bisschen, warum nicht das ähnlich gestrickte Berliner Projekt einbezogen und damit ein etwas größeres Rad gedreht wurde.

 

Spannend weil weitgehend neu ist die in Berlin angesiedelte, digitale Nachbetreuung von Intensivpatienten. Im Zentrum stehen hier die ambulant-stationäre Vernetzung und digital unterstützte Qualifizierungsmaßnahmen. Keine Überraschung ist schließlich die Förderung des TELnet@NRW-Projekts, bei dem beispielhaft für die Use Cases Infektiologie und erneut Intensivmedizin sektorübergreifend kommuniziert und telemedizinische Expertise zur Verfügung gestellt wird. Das Ganze geschieht im Rahmen einer aufwändigen, prospektiven Studie mit 50000 Patienten. „Think big“ wird also umgesetzt, doch auch hier ist nur die TK im Konsortium, auf andere GKVen wird lediglich vage unter dem Punkt Kooperationspartner verwiesen.

 

Beitrag: Redaktion E-HEALTH-COM