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MedTech |

SPECTARIS: Kurzfristige NUB-Reform gefährdet Innovationszugang in Krankenhäusern

Kurzfristiger Änderungsantrag gefährdet den Zugang zu medizinischen Innovationen

Zusätzliche Hürden treffen insbesondere mittelständische Medizintechnikunternehmen

Grundlegende Reform des NUB-Verfahrens gehört in die angekündigte GKV-Strukturreform

Marcus Kuhlmann, Leiter der Medizintechnik bei SPECTARIS; Bild: © SPECTARIS

Mit einem kurzfristig eingebrachten Änderungsantrag zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) soll das Verfahren für Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) im Krankenhaus grundlegend verändert werden. Nach Einschätzung des Deutschen Industrieverbands SPECTARIS würden die vorgesehenen Regelungen den Zugang innovativer Medizintechnologien zur Patientenversorgung erheblich erschweren und insbesondere mittelständische Hersteller vor kaum überwindbare Hürden stellen.

 

Der Änderungsantrag greift zentrale Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit auf. Vorgesehen ist unter anderem, NUB-Vereinbarungen künftig auf wenige spezialisierte Zentren und Universitätskliniken zu konzentrieren, dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die alleinige Entscheidung über das Potenzial neuer Methoden zu übertragen sowie die Kosten wissenschaftlicher Erprobungen vollständig den antragstellenden Unternehmen aufzuerlegen. „Wer den Zugang zu Innovationen im Krankenhaus grundlegend verändern will, darf dies nicht im Eilverfahren und ohne breite fachliche Diskussion entscheiden. Solche Weichenstellungen müssen sorgfältig abgewogen werden, denn sie betreffen unmittelbar die Innovationskraft des Medizintechnikstandorts Deutschland und den Zugang der Patientinnen und Patienten zu neuen Behandlungsmöglichkeiten“, erklärt Marcus Kuhlmann, Leiter der Medizintechnik bei SPECTARIS.

 

SPECTARIS unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Evidenzbasis neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden weiter zu stärken. Eine hochwertige wissenschaftliche Bewertung und transparente Entscheidungsprozesse sind wesentliche Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Versorgung. Neue Anforderungen müssen jedoch verhältnismäßig ausgestaltet sein und dürfen Innovationen nicht unnötig verzögern.

 

Besonders kritisch bewertet SPECTARIS die vollständige Übertragung der Studienkosten auf die Hersteller. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die den Kern der deutschen Medizintechnikindustrie bilden, könnten die zusätzlichen finanziellen Belastungen vielfach nicht tragen. Damit droht ausgerechnet den Unternehmen der Marktzugang erschwert zu werden, die einen Großteil der Innovationen in der Medizintechnik entwickeln. „Wer Innovation auf wenige Zentren konzentriert und gleichzeitig die wirtschaftlichen Hürden für Unternehmen deutlich erhöht, riskiert, dass vielversprechende Technologien Deutschland künftig gar nicht oder erst deutlich später die Patientinnen und Patienten erreichen. Das wäre weder im Interesse der Gesundheitsversorgung noch des Innovations- und Wirtschaftsstandorts Deutschland“, so Kuhlmann.

 

Hinzu kommt, dass die mit den Regelungen angestrebten Einsparungen nach den Berechnungen der FinanzKommission selbst vergleichsweise gering ausfallen. Dem stehen potenziell erhebliche Folgekosten gegenüber – etwa durch verzögerte Innovationen, geringere Forschungsaktivitäten und eine sinkende Attraktivität Deutschlands als Standort für die Entwicklung und Erprobung neuer Medizintechnologien. SPECTARIS spricht sich daher dafür aus, den Änderungsantrag in seiner jetzigen Form nicht zu verabschieden. Die Weiterentwicklung des NUB-Verfahrens sollte stattdessen im Rahmen der für den Herbst angekündigten GKV-Strukturreformen gemeinsam mit Politik, Selbstverwaltung, Wissenschaft, Krankenhäusern, Patientenvertretungen und Industrie beraten werden.

 

Statt grundlegende Strukturreformen im Eilverfahren voranzutreiben, sollte der Gesetzgeber die Gelegenheit nutzen, Änderungen vorzunehmen, die die Gesundheitsversorgung nicht beeinträchtigen. Dazu gehört aus Sicht von SPECTARIS insbesondere die Streichung des pauschalen 3-Prozent-Abschlags auf Hilfsmittelversorgungsverträge. Darüber hinaus unterstützen die Hilfsmittelverbände einen Änderungsvorschlag, die vorgesehenen Festbetragsregelungen für Hilfsmittel einschließlich der umfangreichen Offenlegungspflichten aus dem laufenden Gesetzgebungsverfahren herauszulösen und in dem angekündigten Hilfsmittelgesetz zu beraten. Ob dieser Vorschlag von den Regierungsfraktionen aufgegriffen wird, ist derzeit noch offen.

 

„Deutschland braucht ein Gesundheitssystem, das höchste Qualitätsstandards mit einem schnellen Zugang zu medizinischen Innovationen verbindet. Dafür braucht es verlässliche, ausgewogene und praxistaugliche Regelungen – keine Schnellschüsse mit weitreichenden Folgen für Innovation und Versorgung“, so Kuhlmann abschließend.

 

Quelle: SPECTARIS