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Health-IT |

SVDGV legt neun Reformschritte für eine zukunftsfähige Pflegeversorgung vor

Mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, Tendenz steigen. Gleichzeitig verschärfen Fachkräftemangel, steigende Eigenanteile und wachsende kommunale Belastungen den Druck auf das Pflegesystem. Eine Ausweitung der bestehenden analogen Versorgungsstrukturen allein wird diese Entwicklung nicht auffangen können. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e. V. (SVDGV) hat deshalb heute ein Positionspapier mit neun Reformschritten für eine digital unterstützte und zukunftsfähige Pflegeversorgung veröffentlicht. Anlass ist die laufende Beratung über das Pflegeneuordnungsgesetz, dessen Kabinettsbeschluss noch aussteht.

„Die Pflege ist nicht nur personell und finanziell unter Druck, auch ihre Strukturen sind vielerorts zu analog und fragmentiert organisiert“, sagt Markus C. Müller, Vorstandsmitglied des SVDGV. „Digitale Lösungen können Versorgung besser koordinieren, Fachkräfte und Angehörige entlasten und dazu beitragen, häusliche Pflegearrangements zu stabilisieren. Dafür müssen sie aber fester Bestandteil der Regelversorgung werden.“


Der überwiegende Teil der Pflege in Deutschland findet zu Hause statt. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bewegen sich dabei in einem komplexen, organisationsintensiven Geflecht aus Leistungen, Zuständigkeiten und Akteuren. Digitale Koordinationslösungen können Bedarfe strukturiert erfassen, passende Unterstützungsangebote vermitteln, Informationen bündeln und die Zusammenarbeit der Beteiligten erleichtern.


„Klar ist: Digitale Lösungen ersetzen keine menschliche Zuwendung. Sie reduzieren aber organisatorischen Aufwand und schaffen dadurch mehr Zeit für die Menschen, um die es in der Pflege eigentlich geht“, so Müller weiter.


Die neun Reformschritte des Verbandes verfolgen ein gemeinsames Ziel: Digitale Lösungen müssen aus befristeten Projekten und einzelnen Erprobungsphasen in tragfähige Versorgungsstrukturen überführt werden. Der SVDGV fordert daher, digitale Koordinationsleistungen in der Regelversorgung zu verankern und über Pflegebudgets refinanzierbar zu machen, Telepflege und digitale Beratung dauerhaft abzusichern und digitale
Begutachtungsformate rechtssicher zu ermöglichen.

 

Darüber hinaus braucht es eine verlässliche Finanzierung digitaler Infrastruktur sowie verbindliche und standardisierte Schnittstellen. Der SVDGV fordert für die Digitalen Pflegeanwendungen (DiPA) praxistaugliche Evidenzanforderungen, die den besonderen Bedingungen der Pflegeversorgung Rechnung tragen, sowie ein Fast-Track-Verfahren mit klaren und verlässlichen Bewertungsmaßstäben. Die digitale Kompetenz von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Fachkräften muss systematisch gestärkt werden.


Die im Pflegeneuordnungsgesetz vorgesehenen Maßnahmen – darunter das Pflege-Cockpit, die Verstetigung des Kompetenzzentrums Digitalisierung und Pflege sowie die Förderung digitaler Schulungsangebote – begrüßt der SVDGV als wichtige Schritte. Sie bieten gute Anknüpfungspunkte, um die digitale Transformation der Pflege gemeinsam weiter voranzutreiben. Eine zentrale Rolle kommt dabei dem Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege zu. Als Gestaltungs- und Vernetzungsakteur kann es dazu beitragen, Wissen in die Praxis zu bringen, Akteure zusammenzuführen und die Entwicklung praxistauglicher Standards zu unterstützen.


„Jetzt kommt es darauf an, die vorgesehenen Maßnahmen mit verlässlichen Rahmenbedingungen für Finanzierung, Interoperabilität und den Zugang zur Regelversorgung zu verbinden“, sagt Müller. „Das Pflegeneuordnungsgesetz bietet die Chance, Digitalisierung nicht nur punktuell zu fördern, sondern als festen Bestandteil einer zukunftsfähigen Pflegeversorgung zu verankern.“

 

Weitere Informationen

Das vollständige Positionspapier steht unter hier zum Download bereit. Es ist im Arbeitskreis
Pflegeinnovationen des SVDGV entstanden (Leitung: Melanie Philip); für Fachgespräche steht der Arbeitskreis gerne zur Verfügung.

 

Quelle: SVDGV