Der neue Abschlag für Nutzungsabbrüche innerhalb der ersten 28 Tage berücksichtigt nicht ausreichend die unterschiedlichen Anwendungsgebiete und Therapiekonzepte. Je nach Indikation kann das Behandlungsziel bereits nach kurzer Zeit erreicht sein. Auch Krankenhausaufenthalte oder neu auftretende Kontraindikationen können eine Therapiebeendigung erforderlich machen – Gründe, die außerhalb des Einflussbereichs der Hersteller liegen.
Nutzungsabbrüche fließen bereits in die evidenzbasierte Preisverhandlung ein und werden künftig auch über die erfolgsabhängige Vergütung berücksichtigt. Der zusätzliche Abschlag belastet denselben Sachverhalt erneut und schafft neue Bürokratie: Bei zwei Abrechnungsrunden können über 10.000 Verwaltungsvorgänge jährlich entstehen.
Der Vorschlag steht den politischen Zielen entgegen, Bürokratie abzubauen, den Mittelstand zu stärken und digitale Innovationen zu fördern. Hersteller benötigen Planungssicherheit, um digitale Therapien dauerhaft bereitzustellen und weiterzuentwickeln. Nach Einschätzung des SVDGV würde der zusätzliche Eingriff die Branche massiv schädigen und damit die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit DiGA gefährden. Statt eine innovative Versorgungsform zu stärken, die bestehende Versorgungslücken schließen kann, droht die Regelung ihren Erhalt und weiteren Ausbau auszubremsen.
Die vollständige Stellungnahme ist hier abrufbar:
https://hub.digitalversorgt.de/dokumente/2026-10-05-stellungnahme-aenderungsantraege-gkv-bstabg
Quelle: SVDGV
