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Vernetzung |

Telematikinfrastruktur: Gemeinsame Selbstverwaltung einigt sich auf Eckpunkte zur Erstattungspauschale

© Jürgen Fälchle

Auf Eckpunkte zur weiteren Finanzierung der Ausstattungskosten haben sich KBV und GKV-Spitzenverband unter Vermittlung des Vorsitzenden des Bundesschiedsamtes geeinigt.

 

„Wir haben die dringend notwendige Sicherheit geschaffen für die Praxen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten“, erklärte heute Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin.


„Es ist an der Industrie, durch die Bereitstellung geeigneter Produkte dafür zu sorgen, dass alle Arztpraxen, die gesetzlich Versicherte behandeln, die notwendige technische Ausstattung rechtzeitig erhalten können“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands.
Die unter Moderation des Vorsitzenden des Bundesschiedsamtes für die vertragsärztliche Versorgung, Werner Nicolay, getroffene Vereinbarung sieht in den Eckpunkten wie folgt aus:
Die Berechnungsgrundlage für die Erstausstattungspauschale bildet im dritten Quartal 2018 der um zehn Prozent reduzierte Konnektorenpreis aus dem Vorquartal. Dies ergibt einen ab dem dritten Quartal geltenden Preis in Höhe von brutto 1.719 Euro. Dieser Preis wird ab dem vierten Quartal um weitere zehn Prozent gesenkt auf dann brutto 1.547 Euro.


Die KBV und der GKV-Spitzenverband gehen davon aus, dass es in den nächsten Monaten, wie von der Industrie schon seit langem zugesagt, mehrere Anbieter von Konnektoren geben wird. Dies sollte zu einer Senkung der Angebotspreise führen. Ein zusätzlicher Anbieter ist das österreichische Technologieunternehmen RISE. Sobald der Konnektor dieses Unternehmens am Markt grundsätzlich für alle Arztpraxen verfügbar ist, werden GKV-Spitzenverband und KBV innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Hintergrund der dann aktuellen Marktsituation die geltende Vereinbarung überprüfen und gegebenenfalls ab dem Folgequartal anpassen.

 

Quelle: KBV & GKV-Spitzenverband