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Medizin |

Telemonitoring für eine bessere Versorgung

In einem Positionspapier macht die DGTelemed Vorschläge, wie dem Stillstand beim Thema Telemonitoring entgegengewirkt werden kann.

Bild: © Pixabay

Kommt die Digitalisierung in der ambulanten Versorgung voran? Vordergründig ja: Kommunikation über KIM, eArztbrief, eRezept, Videosprechstunde und Co sind Dinge, die mittlerweile vielerorts nicht nur umgesetzt sind, sondern auch genutzt werden. Aber echte digital hinterlegte Versorgungsszenarien sind nach wie vor Mangelware. Besonders deutlich wird das beim Telemonitoring, das es außerhalb von Insellösungen nach wie vor nur bei der Herzinsuffizienz gibt. 

 

Zulassung von Telemonitoring muss flexibilisiert werden

In einem aktuellen Positionspapier nimmt die DGTelemed sich des Telemonitorings jetzt erneut an, auch beim Nationalen Fachkongress in Berlin wurde das Thema adressiert. Zu den Forderungen des Positionspapiers gehört, dass Zulassung und Erstattung von Telemonitoring-Angeboten im Rahmen der Regelversorgung flexibilisiert werden. Telemonitoring, so Dr. Rainer Beckers, Geschäftsführer des Zentrums für Telematik und Telemedizin (ZTG) in Nordrhein-Westfalen, sei eine strukturelle Innovation, keine per se neue, medizinische Therapie. Entsprechend wenig Sinn mache es, bei jeder Telemonitoring-Indikation randomisierte Evidenz zu fordern bzw. sie dem üblichen Verfahren im Gemeinsamen Bundesausschuss zu unterwerfen.

 

Neben der Flexibilisierung von Zulassung und Erstattung ist eine engagierte Digitalisierung der Disease Management Programme eine weitere Kernforderung der DGTelemed. Hier wird mit dem digitalen DMP Diabetes jetzt dank Digitale Versorgung-Gesetz ein erster Anlauf unternommen. Allerdings kann man sich schon die Frage stellen, warum es für solche Schritte immer den Gesetzgeber braucht.

 

„Hausärzte wollen Telemedizin“

Was die telemedizinischen Infrastrukturen angeht, plädiert die DGTelemed für indikationsübergreifende telemedizinische Zentren und eine weitere Professionalisierung dieser Zentren. Nötig sei zudem, die telemedizinische Betreuung verstärkt mit KI-basierten Behandlungspfaden zu hinterlegen, um effizienter zu werden und vielleicht auch früher reagieren zu können.

 

An den KVen scheitere eine breitere Umsetzung von Telemonitoring nicht, betonte der Hausarzt Dr. Jan Skuras, neu gewähltes Vorstandsmitglied der DGTelemed und auch Vorstandsmitglied der Sächsischen Landesärztekammer. Problematisch sei eher, dass viele Hausärzt:innen schon länger an der Belastungsgrenze arbeiten und entsprechend wenig Kapazitäten für Neuerungen hätten. Telemedizin dürfe deswegen nicht separat von Themen wie Entbudgetierung und Veränderung der ambulanten Abrechnung diskutiert werden: „Die Hausärzte sind fähig, das zu machen, und sie wollen es auch, aber es müssen noch ein paar Steine abgeräumt werden.“