E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mehr

Für das ePaper anmelden

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden

Anmelden

Passwort vergessen?

Health-IT |

TI-Anbindung der Apotheken: Finanzierung steht

Nach Ärzten und Krankenhäusern ist jetzt auch bei den Apotheken geklärt, wie die Anbindung an die Telematikinfrastruktur finanziert wird. Jetzt müssen die Apotheker noch ein paar Hausaufgaben machen.

 

Die Vereinbarung zwischen dem Deutschen Apothekerverband DAV und dem GKV-Spitzenverband besagt, dass Apotheken für ein so genanntes „Erstausstattungs-Bundle“ eine Pauschale in Höhe von 1362 Euro abrechnen können. Das Bundle enthält den Konnektor, zwei Kartenterminals und eine SMC-B-Karte. Zusätzlich gibt es eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1280 Euro für Schulungen und sonstige Aufwände.

 

Für jedes zusätzliche Kartenterminal kann der Apotheker weitere 450 Euro abrechnen, wobei die Anzahl der abrechenbaren Terminals mit der Zahl der verkauften rezeptpflichtigen Arzneimittelpackungen korreliert wird. Bei 20000 bis 40000 Packungen können vier Terminals, ab 40000 Packungen dann sechs Terminals geltend gemacht werden.

 

Geld fließt in Analogie zu den Ärzten auch für die Betriebskosten. 378 Euro einmal in fünf Jahren für die SMC-B-Karte und 449 Euro einmal in fünf Jahren für den elektronischen Heilberufsausweis werden gefördert. Quartalsweise können außerdem 210 Euro für TI-Zugang sowie Betrieb von Konnektoren und Kartenlesegeräten geltend gemacht werden. Lohnenswert ist für Apotheken auch die Teilnahme an nötigen Feldtests. Die Zahl der Feldtestapotheken legt die Gematik fest. Angestrebt werden 15 Apotheken, die dafür je 10.000 Euro kassieren. Dazu kommen weitere knapp 4000 Euro für die Tests der Fachanwendungen E-Medikation und AMTS.

 

Nun ist es allerdings nicht so, dass die Apotheker von heute auf morgen mit ihren Apotheken einfach online gehen können. Die Apothekerschaft hat sich mit dem Aufbau der nötigen Strukturen bisher weitgehend zurückgehalten, anders als bei den Ärzten gibt es bei ihnen bisher auch keine gesetzlichen Fristen. Das könnte sich mit dem für 2019 geplanten Digitalisierungsgesetz allerdings ändern.

 

Für die Nutzung der E-Medikation benötigen die Apotheker einen elektronischen Heilberufsausweis, der – das ist unstrittig – über die Landesapothekerkammern ausgegeben werden soll. Etwas unklarer ist die Situation bei der Institutionskarte, der SMC-B. Körperschaften analog zu den KVen haben die Apotheker nicht, sodass auch hier wahrscheinlich die Kammern gefragt sind. Dabei gibt es aber noch Diskussionsbedarf.

 

Text: Philipp Grätzel von Grätz, Chefredakteur E-HEALTH-COM