E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mehr

Für das ePaper anmelden

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden

Anmelden

Passwort vergessen?

Medizin |

Was machen die Kassen mit dem Paragraph 25b?

An Vorsorgen erinnern, Medikamente checken und vor Pflegebedürftigkeit warnen: Bei der DMEA geben Krankenkassen Einblick in ihre GDNG-Werkstätten.

Bild: © ImagePulse – stock.adobe.com, 971875091, Stand.-Liz.

Der §25b SGB V ist die von der Ärzteschaft am schärfsten kritisierte Neuerung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG). Er gibt den Krankenkassen in deutlich größerem Umfang als bisher das Recht, die den Kassen vorliegenden Daten der eigenen Versicherten auszuwerten und zusammenzuführen – und die Versicherten bei Bedarf auch gezielt anzusprechen.

 

Im Umfeld der DMEA haben jetzt zwei Kassenvertreter einen kleinen Einblick gegeben, wie sie den §25b einsetzen wollen. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, berichtete im Rahmen des Future Health Day der Deutschen Telekom über mit Maschinenlernen hinterlegte Prädiktionsmodelle, mit deren Hilfe Versicherten gezielt Empfehlungen gegeben werden sollen. Dies, so Stippler, betreffe fehlende Impfungen, aber auch die Arzneimitteltherapiesicherheit. Außerdem werde an einem Warn-Tool für drohende Pflegebedürftigkeit gearbeitet, um genau diese gezielt zu verhindern.

 

Bei der Techniker Krankenkasse ist der Fokus ein etwas anderer, wie TK-Chef Jens Baas im Rahmen einer Podiumsdiskussion am ersten Tag der DMEA erläuterte. Dort konzentriere man sich im §25b Pilotprojekt auf Vorsorgekoloskopien. Konkret geht es darum, Patientinnen und Patienten anzusprechen, die aufgrund ihres Risikoprofils frühere oder häufigere Koloskopien erstattet bekommen, als das im Rahmen des normalen Darmkrebs-Screenings der Fall ist. Diese Risikopatienten seien im Prinzip bekannt, sie fielen aber oft durchs Raster, so Baas.  

 

Für den Ex-Arzt Baas ist die Vorsorgekoloskopie auch deswegen ein lohnendes Feld für einen §25b-Piloten, weil dort keine größeren Diskussionen mit der Ärzteschaft zu erwarten sind. Es gehe darum, dass jeder, der an der Versorgung beteiligt ist, im Rahmen seines jeweiligen Einflussbereichs zu einer besseren Versorgung beitrage: „Wir wollen nicht über Abrechnungsdaten Tumordiagnosen stellen, sondern wir wollen die Daten, die wir haben, sinnvoll für den Behandlungsprozess nutzen. Wir sind als Krankenkassen die einzigen, die Daten zum gesamten Versorgungsprozess haben. Und wir sind die einzigen, die Patienten sehen, wenn sie noch keine Patienten sind.“