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Unternehmensnews |

AOK Nordost setzt Empfehlungen des bvitg im Digitalen Gesundheitsnetzwerk um

AOK Nordost & bvitg

Bei dem Aufbau des Digitalen Gesundheitsnetzwerks setzt die AOK Nordost die Empfehlungen des Bundesverbandes Gesundheits-IT– bvitg e.V. in der Implementierung von Aktenschnittstellen um.

 

Für eine erfolgreiche Vernetzung im Gesundheitswesen ist eine Vereinheitlichung von interoperablen Schnittstellen zwischen den IT-Systemen der niedergelassenen Ärzte und Kliniken sowie verschiedenen Aktenangeboten von hoher Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V. eine Handlungsempfehlung für die Implementierung von Aktenschnittstellen erarbeitet, die vor allem den Fokus auf dem Austausch von Dokumenten- und Bilddaten legt. In der zugehörigen Publikation „Die Empfehlung zur Interoperabilität bei Aktenschnittstellen“ werden von den Herstellern von IT-Lösungen im Gesundheitswesen häufig in der Praxis genutzte Standards empfohlen, die von der internationalen Initiative „Integrating the Healthcare Enterprise“ (IHE) als internationaler Standard im Kontext von Patientenakten definiert sind und an denen sich bereits andere Länder, wie Österreich und Schweden, bei der erfolgreichen Umsetzung ihrer nationalen Initiativen orientieren.

 

Auch die AOK Nordost ist bei der Umsetzung des Digitalen Gesundheitsnetzwerks diesen Handlungsempfehlungen gefolgt. „Einheitliche Standards erleichtern die Vernetzung aller Leistungserbringer. Nur wenn die genutzten Schnittstellen eine Sprache sprechen, kann die Anbindung reibungslos funktionieren. Deshalb sehen wir uns von den Empfehlungen des bvitg auf unserem Weg bestärkt, das Digitale Gesundheitsnetzwerk weiterhin an den Grundpfeilern des IHE auszurichten“, erklärt Nico Schwartze, Leiter des Digitalen Innovationsmanagements bei der AOK Nordost.

 

An konkret drei Beispielen lässt sich anhand der bvitg-Empfehlungen verdeutlichen, welche IHE-Profile für den Datenfluss und die Sicherheit bei Aktenmodellen in den AOK-Modellprojekten eingesetzt werden.

 

  1. Dokumentenaustausch (XDS): Insbesondere das Integrations-Profil „Cross-Enterprise Document Sharing (XDS)“ und die damit verbundenen Profile haben sich mittlerweile auch in Deutschland zum grundlegenden Konzept entwickelt und werden von den meisten IT-Systemen genutzt. Sie geben einheitliche Standards im Austausch von Dokumenten vor, wie etwa bei der Auszeichnung von Metadaten über sogenannte Value Sets. Diese ermöglichen im Alltag ein Zusammenführen und Verstehen unterschiedlicher Begriffe für ein und dieselbe Bedeutung und fungieren – einfach gesprochen – wie ein Simultanübersetzer innerhalb des gesamten Aktenangebotes.

  2. Sichere Authentifizierung: Bei allen Transaktionen zwischen den Nutzern und den jeweiligen Akten ist es unerlässlich, gesicherte Informationen darüber zu haben, welches System, aber vor allem welcher Anwender eine Transaktion, wie zum Beispiel die Abfrage von Dokumenten, durchführen möchte. Nur wenn diese Informationen gesichert und standardisiert übermittelt werden, können die jeweiligen Zugriffsberechtigungen geprüft und durchgesetzt werden. Hier empfiehlt der bvitg die Nutzung von Audit Trail and Node Authentication (ATNA) Sicherheitsprotokollen. Sie machen für Leistungserbringer und Patient nachvollziehbar, wer zu welchem Zeitpunkt Einsicht in die Patientenakte genommen hat.

  3. Digitales Vertrags- und Rechtemanagement: Um Versorgungsprozesse zu gewährleisten, empfiehlt der bvitg, statt einer Sender-Empfänger-Strategie, ein komplexes Zustimmungs- und Berechtigungsmanagement entsprechend IHE. Via Advanced Patient Privacy Consents (APPC) können Patienten in Form eines Versorgungsszenarios für jedes einzelne Dokument entscheiden, welcher Akteur oder welche Gruppe darauf Zugriff hat. Ein derartiges Management der verschiedenen Anwendungsszenarien bietet auch die AOK Nordost ihren Versicherten für die Nutzung des Digitalen Gesundheitsnetzwerkes an. Wer sich beispielsweise für das Szenario „Meine Schwangerschaft +“ entscheidet, autorisiert somit zum Beispiel die Ärzte eines Geburtsklinikums zur Einsicht in die hinterlegten Dokumente.

 

„Am Ende sollte das Ziel sein, dass künftig alle an der Gesundheitsversorgung Beteiligten von elektronischen Gesundheitsakten profitieren können. Daher schätzen wir es sehr, dass die AOK Nordost unsere Empfehlungen zu den IHE-Profilen bereits umsetzt“, so Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg.

 

Darüber hinaus empfiehlt der bvitg sowohl eine zentrale als auch dezentrale Haltung der medizinischen Daten. Die AOK setzt mit dem Digitalen Gesundheitsnetzwerk auf ein Mischmodell aus zentraler und dezentraler Datenhaltung. Die Daten bleiben grundsätzlich dort, wo sie erhoben werden – also auf den Servern von Ärzten und Krankenhäusern, können aber, nach Freigabe durch den Patienten, durch die an der Versorgung Beteiligten eingesehen werden. Zusätzlich wird für die von den Versicherten bereitgestellten Daten ein zentraler Speicher bereitgestellt. Die Gesundheitskasse zeigt aktuell gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse, dass ein gemeinsames Vorgehen nötig und möglich ist. Gemeinsam mit dem größten Berliner Klinikkonzern Vivantes bauen die beiden größten Krankenkassen der Region die einheitliche Schnittstelle für einen sicheren Austausch von Patientendaten mit den Gesundheitsaktensystemen weiter aus.

 

Quelle: AOK Nordost & bvitg e. V.