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Unternehmensnews |

Bundeskabinett verabschiedet GeDIG: Presse-Statement der ITSG

Stefan Haibach, Geschäftsführer der ITSG GmbH; Foto: © ITSG GmbH

Das aktuelle politische Signal zum GeDIG bestätigt aus Sicht der ITSG die bekannte, richtige Stoßrichtung: mehr Digitalisierung, stärkere Interoperabilität, nutzerfreundliche Zugänge und eine bessere datengestützte Nutzung im Gesundheitswesen.

 

Die vorliegenden Unterlagen zeigen zugleich, dass viele zentrale Punkte bereits im Entwurf und in der Stellungnahme fachlich angelegt sind, etwa bei nutzerfreundlichen technischen Lösungen, beim digitalen Versorgungseinstieg, bei datenschutzrechtlichen Klarstellungen und beim Schutz besonders sensibler Daten.

 

Gerade weil der Entwurf bereits konkrete Pflichten, Umsetzungsaufwände und administrative Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Leistungserbringer, Dateninhaber, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure beschreibt, braucht das System nun vor allem einen verlässlichen weiteren Fortgang der Gesetzesentwicklung.

 

„Wir begrüßen ausdrücklich die Zielrichtung des GeDIG und die erkennbaren Ansätze für mehr digitale Vernetzung, praktikable Nutzerlösungen und stärkere Interoperabilität im Gesundheitswesen. Entscheidend ist jetzt aber, dass aus den bekannten politischen Leitlinien konkrete und belastbare nächste Schritte werden,“ so Stefan Haibach, Geschäftsführer der ITSG GmbH.

 

Für Akteure wie die ITSG sind klare gesetzliche Rahmenbedingungen wesentlich, weil der Entwurf bereits konkrete Umsetzungs- und Informationspflichten sowie technische und organisatorische Anforderungen für zahlreiche Beteiligte vorsieht. Planungssicherheit ist deshalb eine zentrale Voraussetzung für eine erfolgreiche und effiziente Umsetzung.

 

Besonders wichtig ist aus unserer Sicht, dass digitale Verfahren nicht nur angekündigt, sondern so ausgestaltet werden, dass sie wirtschaftlich, alltagstauglich und sicher funktionieren. Genau dafür liefern die vorliegenden Regelungen zu nutzerfreundlichen Anwendungen, zum digitalen Versorgungseinstieg und zum Schutz sensibler Daten bereits wichtige Anknüpfungspunkte.

 

Die ITSG wünscht sich daher jetzt konkrete Fortschritte in der Gesetzesentwicklung, damit die Ziele des GeDIG zügig in verlässliche Strukturen und umsetzbare Prozesse überführt werden können.

 

ITSG GmbH - Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung  
www.itsg.de