Der elektronische Institutionsausweis hält Einzug in die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen. Die rund 1.400 Einrichtungen können ab sofort die Security Module Card – Type B (SMC-B) bei der Deutschen Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) bestellen. Der Ausweis dient zur Authentifizierung der medizinischen Einrichtungen gegenüber den Diensten der Telematikinfrastruktur.
René Schubert, Geschäftsführer der DKTIG, betont: „Die Anbindung der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen leistet einen wichtigen Beitrag zur digitalen Vernetzung im Gesundheitssystem für eine bessere und moderne Patientenversorgung.“
Um eine SMC-B Reha zu erhalten, muss ein elektronischer Antrag durch die Einrichtung gestellt werden. Die Personalisierung und Produktion der Institutionsausweise erfolgt über die von der DKTIG zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter, SHC+CARE und D-Trust GmbH. Die SMC-B Reha ist insbesondere wesentliche Voraussetzung, um sicher und komfortabel auf notwendige Patientendaten zugreifen zu können. Informationen zum Antragsprozess sowie der Link zu den Antragsportalen sind auf der DKTIG-Website unter dktig.de/beantragungsablauf/ zu finden.
Mit der Ausgabe der SMC-B Reha kommt die DKTIG dem gesetzlichen Auftrag nach, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen an die Telematikinfrastruktur anzubinden. Bereits seit 2018 gibt die DKTIG die SMC-B Karten für die Krankenhäuser aus. Für die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen wurde ein gezieltes Schulungs- und Seminarangebot erarbeitet, das unter https://dktig.de/veranstaltungen_events/ einzusehen ist.
Die DKTIG wurde am 2. Oktober 1996 gegründet und hat ihren Sitz in Leipzig. Die DKTIG wird gemeinsam getragen von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den 16 Landeskrankenhausgesellschaften. Die DKTIG unterstützt die deutschen Krankenhäuser bei der Erfüllung von Sicherheitsanforderungen insbesondere im Zusammenhang mit der Übermittlung von patientenbezogenen Daten und nimmt die Trustcenter-Funktion für Krankenhäuser bei der Datenübermittlung entsprechend § 301 SGB V sowie im Rahmen der Telematikinfrastruktur wahr. Darüber hinaus betreut die DKTIG verschiedene Benchmark- und Kalkulationsprojekte der deutschen Krankenhäuser sowie der Landeskrankenhausgesellschaften.