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Unternehmensnews |

DrEd Positionspapier zur Digitalisierung im Gesundheitssektor

DrEd

Täglich gelebte Telemedizin. In der vernetzten Welt von heute ist der Besuch beim Arzt nur wenige Klicks entfernt. Der Telemedizin-Atlas von DrEd zeichnet ein aktuelles Bild: Von Helgoland bis Berchtesgaden beraten und behandeln die Ärzte von DrEd ihre Patienten über das Internet. Ganz gleich, ob Stadt oder Land: Bundesweit über 200.000 Patienten aus allen 16 Bundesländern haben bisher die Online-Arztpraxis genutzt. Entsprechend finden sich in den großen Städten Berlin, Hamburg und München auch die meisten Patienten – ein Spiegel der Bevölkerungsverteilung. © www.DrEd.com

Von Medizin-Apps bis zur Therapie: Digitale Lösungen erhalten große Aufmerksamkeit, und das nicht nur, weil es sich um innovative Ansätze handelt, sondern weil sie von Patienten nachgefragt werden. Die Bedürfnisse der Menschen haben sich geändert. Der Patient ist mündig und in der Regel recht gut informiert. Er sucht den Austausch auf Augenhöhe mit seinem Arzt. Oder ein Angebot, das er bequem und schnell von Zuhause oder unterwegs nutzen kann. Das gilt auch für Menschen, die nicht mobil sind und weit entfernt von der nächsten Klinik oder dem nächsten Facharzt leben. Immer mehr Menschen, vor allem Ältere in unterversorgten Regionen, suchen nach einfacheren, zeitsparenden Alternativen. Auch hier helfen digitale Dienste, vom Telearzt bis zum Telemonitoring.


1. Digitalisierung im Gesundheitswesen

Wir fordern, dass die Potenziale der Digitalisierung besser erkannt und ihre Chancen genutzt und gefördert werden: Die Digitalisierung im Gesundheitssektor kann Ärzte und Patienten auf dem Weg zur effizienteren, schnelleren sowie sichereren Gesundheitsvorsorge und -versorgung sinnvoll unterstützen. Ziel ist, den Zugang der Menschen zur ärztlichen Versorgung zu verbessern, Barrieren
abzubauen und somit mehr Patientennähe herzustellen. Das reicht von Telemonitoring von Gesundheitswerten über Telediagnostik bis hin zur Therapie und Fernbehandlung. Dabei soll die Digitalisierung ergänzen und entlasten, nicht aber die Entscheidungsfreiheit von Arzt und Patient einschränken.


2. Entscheidungsfreiheit von Arzt und Patient
Der Arzt soll verantwortungsvoll über den Einsatz von telemedizinischen Behandlungen entscheiden dürfen. Der Patient soll die freie Wahl des Arztes und der Apotheke in ganz Europa (Richtlinie 20011/24/EU vom 9.3.2011) behalten dürfen.


3. Telemedizin hilft in der Fläche
Gerade im ländlichen Raum und in unterversorgten Regionen ist die Telemedizin ein sinnvoller Ansatz, um bestehenden und drohenden Ärztemangel auszugleichen und Versorgungslücken zu schließen. Um eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, ist die Breitbandversorgung eine wichtige Voraussetzung. Die entsprechende Infrastruktur sollte gefordert und gefördert werden.


4. Telemedizinische Leistungen
Telekonsile und Online-/Video-Sprechstunden haben Eingang in die vertragsärztliche Versorgung gefunden. Mit dem E-Health-Gesetz wurden erste konkrete telemedizinische Leistungen wie die telekonsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen (ab 1.4.2017) und die Online-/Video-
Sprechstunde (ab 1.7.2017) in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Patienten werden entlastet und für die Ärzte wird eine notwendige Vergütungsgrundlage geschaffen. Das sind wichtige Aspekte dieses umfangreichen und noch nicht vollständig umgesetzten Gesetzes. Wir fordern
eine Ausweitung der Vergütung auf weitere telemedizinische Angebote, welche die Interessen von Patienten und Ärzten noch stärker zusammenbringen würde.


5. E-Rezept
Wir fordern die schnellere Einführung des elektronischen Rezepts. Diese digitale Form des Papierrezepts bietet den Vorteil, dass die Verordnungsdaten schnell und sicher ausgetauscht werden. In anderen Ländern Europas ist das E-Rezept längst Alltag, im E-Health-Gesetz in Deutschland ist es allerdings nicht einmal erwähnt. Ausnahmen für Arzneimittel, die hohes Missbrauchspotenzial haben,
sollten festgelegt werden.


6. Datensicherheit und Datenschutz
Die Regelungen für den Datenschutz bei Gesundheitsdaten sollen transparent sein, verbindlich und im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen. Ferner soll der Patient entscheiden können, zu welchem Zweck er welche Daten zur Verfügung stellt. Er besitzt die Datenhoheit. Alle Daten müssen
verschlüsselt gespeichert und auf sicherem Weg übertragen werden.


7. Fernbehandlung

Fernbehandlungen entlasten die Menschen, insbesondere Chroniker, von unnötigen Wegen und Wartezeiten. Sie entlasten gleichzeitig Ärzte von Patienten mit Bagatellerkrankungen oder der Nachfrage von Folgerezepten. Und sie entlasten Krankenkassen von unnötig entstehenden Kosten.
Fernverschreibung von Medikamenten als Teil der Fernbehandlung sollte als digitaler Dienst im Sinne der Patientenversorgung regelbasiert gefördert werden, wie dies in anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist. Das erleichtert die Orientierung der Patienten. Ein Verbot der Fernbehandlung oder von legalen, qualitätsgesicherten Unternehmen verleitet Patienten zu unseriösen Angeboten.


8. Innovationskultur

Wir wünschen uns eine Innovationskultur, die sich an den sich wandelnden Bedürfnissen der Patienten orientiert und die Patientenversorgung, sofern sinnvoll, durch digitale Dienste ergänzt. Erprobte und geprüfte Modelle und Methoden von telemedizinischen Anbietern sollten mit weniger Hemmnissen in
den Erstattungskatalog der Krankenversicherer aufgenommen werden. Eine schnellere Integration von innovativen Instrumenten oder Wegen fördert Entwicklung und Fortschritt.

 


Über DrEd: DrEd ist der führende Anbieter telemedizinischer Leistungen für Patienten in Deutschland. Die Online-Arztpraxis wurde 2010 von David Meinertz und Amit Khutti in London (UK) gegründet und ging 2011 mit www.DrEd.com online. Seitdem wurden mehr als 1 Million Online-Sprechstunden in Deutschland, Österreich, Schweiz, Irland und England besucht. Die bei DrEd angestellten Ärzte beraten und behandeln Patienten zeit- und ortsunabhängig per Internet oder Telefon. DrEd gehört zur Health Bridge Ltd, die in Großbritannien bei der Aufsichtsbehörde für Arztpraxen “Care Quality Commission” (CQC) registriert ist.