Ab Anfang 2018 wird medisign als Trust Service Provider (TSP) den elektronischen Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B), mit dem sich Praxen gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifizieren, für den Preis von 23,25 Euro pro Quartal anbieten.
Dieser Betrag beinhaltet bereits die Mehrwertsteuer und entspricht somit exakt der Fördersumme, die Praxen gemäß der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) im Abrechnungszeitraum bis Ende März 2022 erhalten. Bei den Zahnärzten liegen die Kosten für den medisign Praxisausweis sogar noch unter der Betriebskostenpauschale von acht Euro pro Monat.
Der Praxisausweis von medisign hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, so dass sich Praxen nicht langfristig und über den gesamten Förderzeitraum hinweg an einen Anbieter binden müssen. Für Flexibilität sorgt auch die Kündigungsfrist, die nach Ablauf der Mindestlaufzeit sechs Wochen zum Quartalsende beträgt.
"Um den Start in die Telematikinfrastruktur zu erleichtern, wird die Deutsche Apotheker- und Ärztebank im kommenden Jahr ihre Kunden mit einem Einstiegsangebot unterstützen", kündigt Peter Schlögell an, der bei der apoBank den Bereich Standesorganisationen leitet und zudem die Geschäfte von medisign führt, einem 50-prozentigem Tochterunternehmen der Bank.
Als aktuell einziger von den Kammern zugelassene Anbieter elektronischer Heilberufsausweise wird medisign ab 2018 zudem den eHBA der zweiten Generation (G2) produzieren. Dieser ist für die zukünftigen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte erforderlich. "Bestandskunden können ihren bisherigen eHBA innerhalb der Mindestlaufzeit von 24 Monaten kostenfrei gegen einen G2-Ausweis eintauschen, sobald die Praxis einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte Signatur im Einsatz hat", verspricht Schlögell.
Ab sofort ist medisign ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach der europäischen Signaturverordnung eIDAS für elektronische Identifikationssysteme und digitale Signaturen (electronic Identification and Signature). Diesen Status hat die Bundesnetzagentur dem Unternehmen für seinen Zertifizierungsservice, also die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Signaturen, am 22. September 2017 verliehen. Zum Hintergrund: Mit der Einführung der eIDAS-Verordnung wurde die Signaturrichtlinie aufgehoben, die in Deutschland seit 2001 mit Signaturgesetz und Signaturverordnung umgesetzt worden war. Seit Juli 2017 ist das neue Vertrauensdienstegesetz (VDG) in Kraft, welches die nationale Umsetzung der eIDAS-Verordnung regelt.
Über medisign
Die medisign GmbH, kurz medisign, ist mit rund 23.500 aktiven elektronischen Signaturkarten, die in der Ärzte-und Zahnärzteschaft zum Einsatz kommen, der Marktführer im Gesundheitswesen. Bundesweit erkennen bereits über 50 Standesorganisationen und Unternehmen der Health-Branche medisign-Ausweise zur sicheren Online-Identifikation ihrer Mitglieder bzw. Kunden an. Das Anwendungsspektrum reicht von der kassen- und privatärztlichen Online-Abrechnung über das elektronische Laborauftragsformular (digitales Muster 10) bis hin zum signierten eArztbrief. Der 2004 gegründete Signaturkarten-Anbieter mit Sitz in Düsseldorf ist ein gemeinsames Tochterunternehmen der Deutschen Apotheker-und Ärztebank und der DGN Deutsches Gesundheitsnetz Service GmbH und realisiert seine Kartenprodukte auf Grundlage der technischen Dienstleistungen des eIDAS-zertifizierten DGN Trustcenters.