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Unternehmensnews |

Siemens BKK, scanacs und BITMARCK vertiefen Kooperation

Informationen der SBK-Versichertenstammdaten (VSD) werden mit der scanacs-Plattform zur Verordnungsprüfung verknüpft

Erstmalig Echtzeitabfrage der Versichertenstammdaten möglich

Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse, BITMARCK und scanacs kooperieren ab sofort noch enger. Zukünftig werden die VSD der SBK mit der Verordnungsprüfung auf der scanacs-Plattform verknüpft, so dass bei der Prüfung immer auf die aktuellen Daten der Versicherten zurückgegriffen wird. Der praktische Nutzen dieser Partnerschaft bringt für die teilnehmenden Apotheker und Apothekerinnen vor Ort und im Krankenhaus Vorteile und mehr Sicherheit. So hilft der Zugang zu den VSD-Informationen, Prüfungen in Echtzeit vor der Arzneimittelabgabe durchzuführen, um z.B. Altersbeschränkungen beim verordneten Medikament zu überprüfen. Damit werden für alle Beteiligten die Prozesse vereinfacht, Rückfragen und zeitraubende Prüfungen reduziert.

 

Erstmalig ist durch diese Kooperation eine Echtzeitabfrage der Versichertenstammdaten im Rahmen der Verordnungsprüfung realisiert worden. Das VSD-Management ist bereits bei den Leistungserbringern im Rahmen der Überprüfung und Aktualisierung der Versicherteninformationen im Einsatz. Der Vorteil: Damit ist die Verordnungsprüfung zukunftsfähig und in die kommende Anwendungslandschaft optimal integrierbar. Der aufwändige Datenabzug bei den Krankenkassen entfällt, die Prüfung kann in Echtzeit stattfinden. Gleichzeitig genügt der Prozess dadurch höchsten datenschutzrechtlichen Anforderungen – der Datenabruf und -abgleich findet automatisiert im Hintergrund statt. Die Apotheke erhält bei Auffälligkeiten einen entsprechenden Hinweis.

 

Die SBK investiert mit diesem Schritt weiter in die Digitalisierung und erhöht die Prozesssicherheit für alle Beteiligten. BITMARCK steht in dieser Kooperation für ihre Expertise und Professionalität in der Technologie, die bereits bei rund 90 Krankenkassen genutzt wird. Eine Verknüpfung der Daten, wie sie in der neuen Kooperation vorgenommen wird, ist für alle teilnehmenden Krankenkassen umsetzbar.