Zusatzpauschale zur Erstverordnung
Orthopäd:innen und Unfallchirurg:innen, Hausärzt:innen, Fachärzt:innen für Chirurgie sowie Internist:innen ohne Schwerpunkt können die neue GOP 01472 (64 Punkte / aktuell 7,21 Euro) einmal im Behandlungsfall und bis zu zweimal im Krankheitsfall abrechnen. Bislang wurde lediglich die Erstverordnung der DiGA Vivira (GOP 01470 / 18 Punkte, aktuell 2,03 Euro) vergütet. „Mit der neuen Vivira-GOP wird endlich auch zusätzlichen Leistungen wie Verlaufskontrolle und Abschlussgespräch Rechnung getragen“, erläutert Dr. med. Tom Göhre, niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie in Berlin. Zur Ausstellung eines Vivira-Rezepts geben Ärzt:innen einfach die PZN 16898718 oder den Begriff „Vivira“ in der Arzneimittelliste über das Praxisverwaltungssystem in das Muster 16 Rezept ein. Das Rezept reichen die Patient:innen dann bei ihrer Krankenkasse ein, um von dieser den Vivira-Freischaltcode zu erhalten. Es handelt sich bei Vivira um kollektivvertragliche Regelversorgung. Die Krankenkassen haben bei ärztlicher Verordnung von DiGA keinen Genehmigungsvorbehalt.
Belastet nicht das Heilmittelbudget, extrabudgetär in Bezug auf morbiditätsbedingte Gesamtvergütung
Weiterhin gilt, die Verschreibung von Vivira belastet nicht das ärztliche Heilmittelbudget. Außerdem wird die Vivira-spezifische GOP 01472 nicht im Rahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung begrenzt, Ärzt:innen bekommen also in jedem Fall den vollen Betrag für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA Vivira. Darüber hinaus wurde keine Prüf- oder Kalkulationszeit definiert. “Es ergibt sich aus ärztlicher Sicht ein Dreifach-Effekt aus der Verordnung und Verlaufskontrolle von Vivira: Erstens wird das Heilmittelbudget nicht belastet. Zweitens erfolgt die Vergütung extrabudgetär. Drittens wird – anders als bei Physiotherapie – neben der Verordnung nun auch die Verlaufskontrolle vergütet. Die Vivira-GOP ist damit eine wichtige Ergänzung, um die Betreuung meiner Patient:innen sinnvoll abzubilden“, so Dr. med. Tim Niedergassel, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin am MVZ Medicum Brake in Bielefeld.
Kostenübernahme für Vivira auch durch PKV, Beihilfe, gesetzliche Unfallversicherung und bei Entlassung aus der stationären Versorgung
Auch die meisten privaten Krankenversicherungen (PKV), die Beihilfe sowie die gesetzliche Unfallversicherung erstatten die Kosten für Vivira. “Patient:innen, die zunächst als Selbstzahler die DiGA erwerben, um dann das Rezept und die Quittung bei ihrer privaten Krankenversicherung einzureichen, sollten sich dort vorher erkundigen, ob die Kosten in ihrem Fall wirklich übernommen werden”, empfiehlt Philip Heimann. Auch im Kontext von Beihilfe oder gesetzlicher Unfallversicherung ist ein Anruf beim Kostenträger ratsam, um das Vorgehen abzustimmen. Seit kurzem ist die Verordnung von Vivira zudem im Rahmen des stationären Entlassmanagements rechtssicher möglich. Die entsprechende Anpassung wurde im “Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a SGB V” zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V. vorgenommen.
Über Vivira Health Lab GmbH
Das Digital-Health-Unternehmen Vivira Health Lab GmbH entwickelt und vermarktet digitale Gesundheitsanwendungen im Bereich Muskel-Skelett-Erkrankungen. Ziel ist es, Menschen mit Muskel-Skelett-Erkrankungen durch digitale Therapie-Programme bei der Reduktion von Schmerz und der Wiederherstellung der körperlichen Funktionsfähigkeit zu unterstützen. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin wurde 2015 von Dr. Philip Heimann und den Reha-Klinik-Betreibern Dr. Petra Becker (Dr. Becker Klinikgruppe, Köln) und Fabian Blank (ehem. Meduna Klinikverbund, Bad Bertrich) gegründet. Das Medical Board der Vivira Health Lab GmbH wird von Dr. med. Markus Klingenberg (Beta Klinik, Bonn) geleitet.
Das erste Produkt der Vivira Health Lab GmbH ist Vivira, die meistverordnete App auf Rezept bei Rückenschmerzen. Sie bietet ein leitliniengerechtes, bewegungstherapeutisches Training zur Schmerzreduktion nach funktionellem Trainingsprinzip. Als CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt mit wirksamer Schmerzreduktion bei Rückenschmerzen wurde Vivira vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das offizielle DiGA-Verzeichnis dauerhaft aufgenommen. Vivira ist die erste und bislang einzige DiGA für das Muskel-Skelett-System, der dies dank ihrer klinisch erwiesenen Evidenz gelungen ist. Darüber hinaus wurde Vivira die Patientensicherheit über eine ISO-13485-Zertifizierung sowie die Datensicherheit über eine ISO-27001-Zertifizierung bestätigt.
Weitere Informationen unter www.vivira.com.