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Datenspende

Ist die viel diskutierte Datenspende eigentlich schon jetzt möglich oder braucht es dafür eine neue Rechtsgrundlage?

Ziel der Datenspende ist der Erkenntnisgewinn aus Kollektiven, die einer gesellschaftlichen Verpflichtung folgend ihre Daten preisgeben, damit z.B. Diagnostik und Therapie den Standard von Dr. McCoy („Pille“) erreichen können. Doch was ist eine „Datenspende“? Geht es um personenbezogene Daten? Ich denke doch, denn mit anonymen Daten gäbe es nichts zu diskutieren. Möglicher Personenbezug bringt Datenschutzrecht mit sich. Also DSGVO. Zweitens geht es um die Übermittlung zur wissenschaftlichen Forschung. Das ist nach DSGVO o.k. Drittens ist aber fraglich, ob jede zukünftig mögliche Forschung von der Zweckbestimmung im Rahmen der erforderlichen Einwilligung umfasst sein kann. Das wäre jedenfalls ein sehr „breiter“ Konsent, der nicht bei allen Datenschutzbehörden auf Zustimmung treffen wird. Denn: Ist es mir egal, was über mich in fünf Jahren herausgefunden wird?

 

Wie breit die Einwilligung bei der Datenspende sein darf, ist also noch zu diskutieren. Die Medizininformatik-Initiative arbeitet daran. Viertens zeigt uns das Wort „Spende“, dass die Übermittlung unwiderruflich sein soll, denn bei einer Spende gibt man alle Rechte auf. Und das ist ein kontroverser Punkt: Die DSGVO sieht für den Betroffenen jederzeit eine Widerrufsmöglichkeit vor. Dazu gibt es keine Öffnungsklausel für das mitgliedsstaatliche Recht. Und im Fall des Widerrufs muss der Verantwortliche die Daten löschen. Hier hat der EU-Gesetzgeber das Kollektiv-Interesse nicht bedacht. Wir brauchen eine gute Idee.

 

Autor:
Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks ist Rechtsanwalt und Facharzt für Allgemeinmedizin in Berlin

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christian.dierks(at)dierks.company