Das “Digitale Versorgung Gesetz”, insbesondere § 33 und § 139e, wird Deutschland und Europa in der Spitzengruppe des Digital-Pharma-Marktes platzieren. Die erzeugte Aufbruchstimmung wird in Deutschland einen Cluster-Effekt und starkes Wachstum rund um Digital-Therapeutika erzeugen. Die nächsten Jahre werden also für die digital-medizinische Branche in Deutschland aufregend!
Für die Aufnahme in § 139e müssen Anwendungen eine Medizinprodukt-Zertifizierung haben - dies gilt für kleine und große Unternehmen gleichermaßen und ist für das Patientenwohl sehr wichtig. Insbesondere für junge Unternehmen birgt die im DVG-Referentenentwurf vorgesehene , einjährige Erprobungsphase enorme Chancen. Ob diese zwölf Monate tatsächlich ausreichen, um als Start-up quasi “von null auf hundert” die positiven Versorgungseffekte nachweisen zu können, ist unter Betrachtung üblicher Zeitachsen in der Medizin aber höchst fraglich. 24 Monate entsprächen dem Markt besser.
Start-ups sind schnell, arbeiten agil, elektronisch und iterativ. Um die Geschwindigkeits-Asymmetrie zwischen Behörden und Startups zu nivellieren und diesen “Fast Track” erfolgreich zu machen, bedarf es eines unkomplizierten Online-Prozesses für die Aufnahme im Bundesanzeiger, um die positiven Versorgungseffekte dokumentieren und nachweisen zu können. Ich stelle mir eine einfache Webseite vor, die den User intuitiv vom Erstantrag bis in die Regelversorgung begleitet - das wäre wertvoll für alle!
Dr. med. Johannes Jacubeit
ist Gründer und Gesellschafter des Start-ups LifeTime aus Hamburg. Er wurde als MIT Innovator under 35 ausgezeichnet.