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Fast Track für Digital-Therapeutika?

Junge Unternehmen brauchen einfache Online-Prozesse

Das “Digitale Versorgung Gesetz”, insbesondere § 33 und § 139e, wird Deutschland und Europa in der Spitzengruppe des Digital-Pharma-Marktes platzieren. Die erzeugte Aufbruchstimmung wird  in Deutschland einen Cluster-Effekt und starkes Wachstum rund um  Digital-Therapeutika erzeugen. Die nächsten Jahre werden also für die digital-medizinische  Branche in Deutschland aufregend! 

 

Für die Aufnahme in § 139e müssen Anwendungen eine Medizinprodukt-Zertifizierung haben -  dies gilt für kleine und große Unternehmen gleichermaßen und ist für das Patientenwohl sehr  wichtig. Insbesondere für junge Unternehmen birgt die im DVG-Referentenentwurf vorgesehene , einjährige Erprobungsphase enorme Chancen. Ob diese zwölf Monate tatsächlich ausreichen, um  als Start-up quasi “von null auf hundert” die positiven Versorgungseffekte nachweisen zu können,  ist unter Betrachtung üblicher Zeitachsen in der Medizin aber höchst fraglich. 24 Monate entsprächen  dem Markt besser. 

 

Start-ups sind schnell, arbeiten agil, elektronisch und iterativ. Um die  Geschwindigkeits-Asymmetrie zwischen Behörden und Startups zu nivellieren und diesen “Fast  Track” erfolgreich zu machen, bedarf es eines unkomplizierten Online-Prozesses für die Aufnahme im  Bundesanzeiger, um die positiven Versorgungseffekte dokumentieren und nachweisen zu  können. Ich stelle mir eine einfache Webseite vor, die den User intuitiv vom Erstantrag bis in die  Regelversorgung begleitet - das wäre wertvoll für alle!


Dr. med. Johannes Jacubeit

ist Gründer und Gesellschafter des Start-ups LifeTime aus Hamburg.  Er wurde als MIT Innovator under 35 ausgezeichnet.