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Blog

GDNG: Quantensprung für die medizinische Forschung?

Ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz der Quantensprung für die medizinische Forschung?

Blog von Prof. Dr. Dr. Christian Dierks

Ein Quantensprung ist die kleinstmögliche Bewegung innerhalb eines Atoms. Aber einen Schritt weiter sind wir schon, denn nach dem Gesetz dürfen gesundheitsdatenverarbeitende Einrichtungen nun mit „ihren“ (kein Eigentum!) Daten forschen. Diese Selbstverständlichkeit regeln wir nun in 2024 gesetzlich.


Für die Weitergabe an Dritte braucht es aber nach wie vor eine Einwilligung oder gesetzliche Grundlage (mit der Weitergabe an Dritte ist nicht die Auftragsverarbeitung gemeint, denn der Auftragsverarbeiter ist kein „Dritter“). Ausgenommen vom Weitergabeverbot sind immerhin öffentlich geförderte Verbundforschungsprojekte mit Genehmigung der Datenschutzbehörde.


Von dem „Quantensprung“ ebenfalls nicht erfasst ist die Weitergabe pseudonymisierter Daten, die in Deutschland als personenbezogen gelten. Sie bedarf einer Rechtsgrundlage, wie in einigen Krankenhausgesetzen.


Es gibt eine weitere, sehr erfreuliche Regelung: Die Anonymisierung bedarf keiner gesonderten Einwilligung. Das wussten wir zwar schon, aber manche Datenschutzbehörde wusste es noch nicht. Nun steht es im Gesetz.


Freilich hilft dies nur begrenzt weiter, denn anonymisierte Daten erlauben weder eine periodenübergreifende Forschung noch eine Kontaktaufnahme mit dem Patienten, wenn wichtige Ergebnisse vorliegen („Recht auf Gefundenwerden“). So gesehen besteht noch Potenzial für das Medizinforschungsgesetz, denn wir brauchen
dringend eine bundesgesetzliche Grundlage für Verbundforschung mit pseudonymisierten Daten!

 

Autor:
Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks ist Rechtsanwalt und Facharzt für Allgemeinmedizin in Berlin

Kommentare & Fragen:
christian.dierks(at)dierks.company