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GeDIG: Richtiger Ansatz, offene Regulierung

von Sascha Raddatz, bvitg-Geschäftsführer

Der Sommer bringt uns das nächste große Digitalisierungsgesetz: Nach dem GDAG folgt nun der Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG).


Das ist kein alter Wein in neuen Schläuchen. Der Entwurf ist europäischer und systemischer angelegt und setzt wichtige Leitplanken für den European Health Data Space (EHDS). Jedoch ist die drängende Frage der
Refinanzierung weiter ungeklärt.


Was bleibt, ist die Kompetenzerweiterung der gematik hin zur zentralen Steuerung. Für uns bleibt offen, welche Infrastrukturen künftig tatsächlich das „Rückgrat“ der Versorgung bilden sollen.


Diese Unschärfe besorgt mich auch bei den Interoperabilitätsverpflichtungen. Solange konkrete Vorgaben zu Formaten oder Zeitachsen fehlen, entstehen für unsere Hersteller erhebliche Handlungs- und Haftungsrisiken.

 

Wir als bvitg haben den Entwurf kommentiert. Im Rahmen des parlamentarischen Prozesses nutzen wir das Zeitfenster, um genau diese kritischen Punkte in Berlin zu adressieren und den Stellenwert unserer innovationsstarken E-Health-Industrie einzufordern.

 

Autor:

Sascha Raddatz

bvitg-Geschäftsführer