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Killerrestriktionen

Neuartige Leistungen werden in der Regel erst nach einem jahrelangen Prozess in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgenommen und erstattet, sofern Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sind. Killerrestriktionen statt Killerapplikationen, so sieht die so genannte „Regelversorgung“ aus der Sicht vieler Anbieter innovativer Versorgungslösungen nach wie vor aus. 


Wer sich die mageren Ergebnisse ansieht, die etwa bei der Aushandlung der EBM-Ziffern für die Videosprechstunde erreicht wurden, kann kaum anders als zustimmen. Umso wichtiger ist es, den bestehenden selektivvertraglichen Spielraum zu nutzen. Er bietet durchaus attraktive Möglichkeiten, neue Technologien und E-Health-Angebote in das GKV-System einzuführen. Die Motivation dahinter ist vielschichtig: die Option zur Einbindung von Versicherten, die Chance zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, schneller Zugang  zu digitalen Versorgungslösungen für den Versicherten und Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz.


Damit es zu erfolgreichen Partnerschaften zwischen Krankenversicherungen und Start-ups kommt, ist es unabdingbar, dass die unterschiedlichen Interessen und Rahmenbedingungen wechselseitig erkannt und verstanden werden – gerade bei Anbietern, die die Regularien der GKV nicht kennen. Wie eine solche Partnerschaft aussehen kann, hat die GWQ kürzlich bei dem gemeinsam mit Aktionärs- und Kundenkassen sowie deren Vertragspartnern entwickelten digitalen Angebot „Spielend besser sehen!“ gezeigt. Dabei handelt es sich um eine Ergänzung der Regelversorgung bei Kindern mit Amblyopie durch eine webbasierte Stimulationstherapie. Inzwischen wird die Lösung von mehr als zehn weiteren Krankenkassen erstattet.
Produktinnovationen wie diese ziehen oft Prozessinnovationen nach sich, Prozessinnovationen wiederum regen die Entwicklung neuer Produkte an. Neue digitale Möglichkeiten können vorhandene Versorgungsangebote sinnvoll ergänzen – vielleicht sogar ersetzen. Wenn das passiert, kann es im medizinischen Establishment schon mal knirschen, und eine Krankenkasse sollte sich dann auch nicht wegducken, zumindest wenn sie die besseren Argumente hat.


Dass die Vertragsentwicklung langwierig war, sei hier nicht verschwiegen. Killerrestriktionen gibt es auch im selektivvertraglichen Umfeld. Ziel wäre, dass so etwas in Zukunft schneller geht. Die digitale Transformation in der GKV läuft, aber sie läuft noch nicht schnell genug.


Dr. Johannes Thormählen M.H.A.
Vorstand GWQ ServicePlus AG