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Krankenhauszukunftsgesetz: Förderanträge

Mit dem KHZG werden jetzt Milliarden zur Förderung der Digitalisierung der Krankenhäuser bereitgestellt – worauf müssen die Kliniken bei der Antragstellung achten?

Die Errichtung des Krankenhauszukunftsfonds ist eine erfreuliche Initiative. Für die sinnvolle Umsetzung bedarf es allerdings nicht nur einer guten Evaluierung der Ergebnisse dieser Investitionen, sondern zunächst einmal einer intelligenten Auswahl der zu fördernden Maßnahmen. Die Förderrichtlinie sieht zwar vor, dass das Ministerium eine Forschungseinrichtung mit der Entwicklung eines Tools beauftragt, das die Ergebnisse der Förderung bewerten kann. Wichtiger wäre es nach meiner Ansicht, ein Tool zu bauen, das die bestehenden Lücken der Digitalisierung identifiziert, bemisst und analysiert, welche dieser Lücken durch die Förderung am effizientesten geschlossen werden können.

 

Mit anderen Worten: Wo bekomme ich für den Euro die höchste Verbesserung des digitalen Reifegrades? Und: Die Anforderungen der Förderrichtlinien sind hoch – sie müssen kumulativ erfüllt werden. Hinzu kommen die landesrechtlichen Anforderungen an die Vorhaben, sodass es insgesamt komplexe Vorhaben werden. Und weil umgerechnet auf die Zahl der Krankenhäuser nur etwas mehr als zwei Millionen Euro pro Einrichtung zur Verfügung stehen, sollten sich die Kliniken bei der Antragstellung zusammentun, die Projekte bereichsübergreifend aufeinander aufbauen und nachweisen, wie sie durch die Förderung besonders effizient die Umsetzung digitaler Maßnahmen erreichen können und auch Anreize für andere Krankenhäuser schaffen.

 

Autor:
Prof. Dr. med. Dr. iur. Christian Dierks ist Rechtsanwalt und Facharzt für Allgemeinmedizin in Berlin

Kommentare & Fragen:
christian.dierks(at)dierks.company