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Deutschland kann jetzt bei der Digitalisierung für Forschung und Versorgung aufholen

Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) begrüßt die Verabschiedung des Digital-Gesetzes (DigiG) und Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) durch den Bundestag. Mit beiden Gesetzen werden für Forschung und Versorgung in Deutschland entscheidende Weichen gestellt, die enormes Entwicklungspotenzial freisetzen und vor allem die besondere Rolle der Universitätsmedizin in Deutschland hervorheben.

„Die Universitätsmedizin ist der Innovationsmotor des deutschen Gesundheitssystems. Durch die bessere Nutzbarmachung von Daten werden Forschung sowie insbesondere Patientinnen und Patienten erheblich profitieren. Die Hochschulmedizin sieht in beiden Digitalgesetzen enormes Potenzial. Eine ePA mit Opt-Out ist ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Etablierung und wird den Patientinnen und Patienten helfen, besser versorgt zu werden. Für die Forschung stellen die zukünftig verfügbaren Daten einen großen Schatz dar, an den die Universitätsmedizin hohe Erwartungen knüpft. Dass gleichzeitig auch die Telemedizin zur Regelleistung in der ambulanten Versorgung wird, ist ein starkes Signal. Nun gilt es, beide Gesetze zielgerichtet und schnell umzusetzen, damit Patientinnen und Patienten sowie der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland hiervon profitieren können“, betont Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).

 

Mit dem Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) und der Medizininformatik-Initiative (MII) sind in der deutschen Universitätsmedizin über alle Standorte hinweg organisatorische Rahmen geschaffen. Sie garantieren verlässliche Prozeduren sowie Standards und erlauben eine datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten für die Erforschung von Krankheiten. Insbesondere mit dem GDNG werden jetzt Voraussetzungen geschaffen, die Forschung im Verbund von Universitätsmedizin und anderen Institutionen auf höchstem Niveau erleichtern und in der Folge Spitzenversorgung leisten können. Gleichzeitig sind die neuen Rahmenbedingungen zwingend erforderlich, um international nicht den Anschluss zu verlieren.

 

Prof. Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages ergänzt:
„Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz und einem vereinfachten Zugang zu klinischen Daten wird die medizinische Forschung auf eine neue Grundlage gestellt. Gleichzeitig wird ein wichtiges Zeichen gesetzt, bestehende datenschutzrechtliche Vorgaben deutschlandweit zu harmonisieren und gleichzeitig die Rechte und berechtigten Interessen der Patientinnen und Patienten zu schützen. Vor allem die einwilligungsfreie Forschung mit Daten aus der Versorgung in gemeinsamen Netzwerkstrukturen, wie sie bereits von der Universitätsmedizin durch das vom BMBF geförderte NUM oder auch die MII aufgebaut wurden, ist sehr zu begrüßen. Gesundheitsforschung wird für eine bestmögliche Versorgung erheblich erleichtert und NUM und MII werden ihr Potenzial noch weiter entfalten können. Jetzt besteht die Chance zu zeigen, dass gezielte Förderung von medizinischer Forschung in der Universitätsmedizin und verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen einen gesellschaftlichen Mehrwert bedeuten.“


Quelle: DHM