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Vernetzung |

„Die KV-Connect-Schnittstelle kommt noch in diesem Jahr“

Foto: © Vivy GmbH

Christian Rebernik ist Gründer und Geschäftsführer der in Berlin ansässigen Vivy GmbH, die in Kooperation mit gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen eine Smartphone-basierte elektronische Patientenakte entwickelt.

 

Was können elektronische Akten für die medizinische Versorgung leisten?

 

Unser Anspruch ist, dass wir sowohl Menschen, die gesund sind als auch Menschen, die krank sind, begleiten wollen. Wenn ich gesund bin, werde ich eher Funktionen wie die Notfalldaten, den hinterlegten Impfpass oder die Termin- und Erinnerungsfunktionen nutzen. Wenn ich eine Grippe habe, lasse ich mich an meine Medikamente erinnern oder möchte etwas über Wechselwirkungen wissen. Steht eine Knie-OP an, hätte ich vielleicht gerne eine Zweitmeinung. Oder ich möchte einfach meine Unterlagen vom Arzt, wenn ich eine Untersuchung oder einen Gesundheits-Checkup hatte. Das sind nur einige Szenarien. Da ist noch viel Musik drin.

 

„Jeder Arzt soll Vivy nutzen können.“

 

Welche Funktionen bietet die Vivy-Akte, und ab wann ist sie verfügbar?

 

Wir haben schon jetzt ein breites Funktionsspektrum sowohl bei der Dokumentation als auch bei den Assistenzfunktionen. Es gibt Notfalldaten, Medikationsplan und Impfverzeichnis. Ärzte können Labordaten, Ultraschallbilder und Röntgenbilder zur Verfügung stellen. Es gibt Erinnerungsfunktionen für Medikamente und Vorsorgeuntersuchungen. Wir haben außerdem eine Art Gesundheits-Check, der Ernährung, Aktivität und geistige Leistungsfähigkeit einbezieht. Es wird Prozessfunktionen wie das Einreichen von AU-Bescheinigungen, die medizinische Historie und vieles mehr geben. Aktueller Stand ist, dass wir mit privaten und via IT-Dienstleiser BITMARCK mit 90 gesetzlichen Krankenversicherungen kooperieren, die ab Herbst in die Kommunikation gehen und die Vivy-Akte ihren Versicherten zur Verfügung stellen wollen. Im Moment ist die Akte im einem Pilottest.

 

Elektronische Akten in Patientenhand sind in der Vergangenheit unter anderem daran gescheitert, dass es keine praktikable Verbindung zu den Praxis- und Kliniksystemen gab. Wie machen Sie das?

 

Zum einen kann der Nutzer selbst beliebige Dokumente und Bilder, die er elektronisch besitzt, in seine Akte einstellen. Auf Seiten der Ärzte ist es unsere Strategie, dass jeder Arzt in ganz Deutschland unabhängig von der Einrichtung und unabhängig von der genutzten Software Dokumente zur Verfügung stellen kann. Dies geschieht entweder per Fax oder per Web-Upload. Darüber hinaus wird es mittelfristig tiefere und damit komfortablere Integrationen in die IT-Systeme von Praxen und Kliniken geben. Wir kooperieren zum Beispiel mit den Sana-Kliniken und mit dem Krankenhaus-IT-Dienstleister März AG. Vivy ist grundsätzlich ein offenes System, das es jedem erlaubt, mit der Akte zu interagieren.

 

Wenn im Herbst ein Patient mit Vivy-Akte in die Praxis kommt, wie kann er dem Arzt zum Beispiel ein Röntgenbild zugänglich machen?

 

Als Patient kann ich Daten und Dokumente mit meinem Arzt teilen. Ich wähle ihn in der App an, und die App generiert einen Link und einen vierstelligen Code. Der Arzt gibt das in seinen Browser ein und hat Zugriff auf das Dokument. Das funktioniert nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland.

 

„Wir sammeln Erfahrungen, von denen die Gematik profitiert.“

 

Werden Sie auch die neue App-Schnittstelle nutzen, die die KVen für KV Connect entwickeln?

 

Klares ja, und das wird auch noch in diesem Jahr passieren. Die Spezifikation liegt jetzt vor. Wir werden sie implementieren, müssen dann noch einen Zertifizierungsprozess durchlaufen, und dann kann der Arzt über KV Connect aus der Arztsoftware heraus im ersten Schritt Arztbriefe an die Vivy-Akte schicken. Die KV Telematik stellt dabei durch asymmetrische Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sicher, dass weder wir noch irgendjemand anderes die Daten lesen kann. Der Arzt verschlüsselt bei sich die Daten, die dann direkt in die App gehen und erst in der App entschlüsselt werden, sodass nur der Patient Datenzugriff hat. Die Kommunikation über die Schnittstelle soll auch in umgekehrter Richtung funktionieren, also vom Patient zum Arzt. Das wird aber zu Beginn nur bei Ärzten funktionieren, von denen der Patient bereits auf diesem Weg ein Dokument erhalten hat.

 

Sie sind ja nicht der einzige Anbieter elektronischer Akten. Wie lässt sich verhindern, dass Ärzte künftig mit zig verschiedenen Akten auf immer andere Weise interagieren müssen?

 

Ich glaube, hier kommt der Staat bzw. die Selbstverwaltung ins Spiel. Die Gematik als Organisation der Selbstverwaltung hat ja den Auftrag, eine elektronische Patientenakte zu spezifizieren. Darüber lassen sich Standards etablieren, die dann dazu führen, dass die Kommunikation zwischen Praxis-IT und Patientenakten einheitlich läuft und dass der Versicherte bei einem Anbieterwechsel seine Daten mitnehmen kann. Es macht aber keinen Sinn, darauf zu warten. Wir wollen, dass Ärzte und Versicherte elektronische Akten heute schon nutzen können, und wir sammeln damit ja auch Erfahrungen, von denen die Gematik profitiert.

 

Was Vivy bisher macht, nannte man in der Regel elektronische Gesundheitsakte. Die Politik hat im Entwurf des TSVG jetzt erstmals klar gesagt, dass die Krankenkassen für die elektronischen Patientenakten nach §291a zuständig sind. Was halten Sie von dem Gesetzentwurf?

 

Ich glaube das geht in die richtige Richtung. Es wird klar forciert, dass der Kunde bzw. Versicherte unkomplizierten Zugriff auf seine Daten bekommt, und das ist eine gute Sache. Da kommt jetzt noch mehr Dynamik und Transparenz rein.

 

„Die Auflagen sollten unternehmensfreundlich sein.“

 

Für Sie als Anbieter hat das Gesetz unter anderem die Konsequenz, dass Sie sich von der Gematik und wohl auch vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizieren lassen müssen. Ändert sich dadurch etwas an Ihrer Herangehensweise?

 

Wie die Zertifizierungsanforderungen aussehen werden, ist bisher noch nicht final. Wir haben jetzt schon sehr hohe Zertifizierungsanforderungen, etwa im Rahmen der ISO-Zertifizierung. Wir gehen in die KV Connect-Zertifizierung. Deswegen glaube ich, dass wir auch für Gematik- und BSI-Zertifizierungen eine gute Basis haben. Natürlich ist es schon wichtig, dass die BSI- und Gematik-Auflagen unternehmensfreundlich sind. Bei den Konnektoren zum Beispiel waren die Anforderungen ja sehr hoch, und man kann sich fragen, ob das besonders zielführend war. Ich hoffe, dass die Verantwortlichen daraus gelernt haben. Ich persönlich finde, dass die KV Telematik bei KV Connect einen guten Job macht und die richtige Balance in der Zertifizierung findet.

 

Ein Ausblick zum Schluss: Wo entwickeln sich elektronische Patientenakten auf Dauer hin?

 

Interessant wird es bei der Telemedizin. Unsere Vision wäre, dass elektronische Akten auch zur Kommunikation genutzt werden, zum Beispiel bei einer Videosprechstunde oder zur Übermittlung von Rezepten. Der Patient könnte dem Arzt auch Zugriff auf seine Puls- oder Blutdruckmessung geben. Der Charme der mobilen Plattform ist, dass Zustimmungsszenarien sehr viel besser umgesetzt werden können als mit Desktop- Systemen. Der Patient könnte zum Beispiel einfach per Push-Benachrichtigung aufs Handy gefragt werden, ob er einem Krankenhaus Zugriff auf seine Akte gewährt. Oder: Wenn sich Arzt mit einem anderen Arzt über mich austauschen will, dann ist das bisher relativ schwer umzusetzen, weil erst einmal mein Einverständnis nötig ist. Auch hier könnte eine Push-Benachrichtigung helfen. Das ist unkompliziert, unbürokratisch und trotzdem sicher und rechtskonform. Das wäre zumindest meine Vorstellung, wo sich elektronische Akten hinbewegen könnten. Und ich habe den Eindruck, dass der Gesetzgeber das auch in diese Richtung treibt.

 

Interview: Philipp Grätzel von Grätz

 

Die Sicht der KBV:

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