Mit dem Digital-Gesetz (DigiG) beginnt auch für die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) eine neue Zeitrechnung. Künftig sollen auch Medizinprodukte der Klasse IIb DiGA werden können, und es soll einfacher werden, telemedizinische Leistungen im DiGA-Kontext einzubinden bzw. abzurechnen. Davon dürften nicht zuletzt DiGA im Kontext Disease Management-Programme sowie Schwangerschafts-DiGA profitieren.
Bevor es in die „neue Zeit“ geht, gibt es schon fast traditionell wieder zwei Jahresberichte zur bisherigen Welt, nämlich den DiGA-Report des Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) und den DiGA-Bericht des GKV-Spitzenverbands.: Wie hat sich der DiGA-Markt im dritten Jahr seines Bestehens, zwischen Herbst 2022 und Herbst 2023, entwickelt? Das ist die Kernfrage.
Randomisierte Studien sind Standard
Beginnen wir mit dem SVDGV-Report. Basis des Reports sind jene 49 DiGA, die zum Stichtag 30. September im DiGA-Verzeichnis gelistet waren. Informationen über die Zahl der eingelösten Freischaltcodes lieferten die Hersteller bei 35 von 49 dieser DiGA. Auf dieser Basis wurden die Gesamtzahlen geschätzt. Insgesamt 24 der 49 Ende September 2023 gelisteten DiGA waren dauerhaft gelistet, haben also den Nachweis eines positiven Versorgungsnutzens bereits erbracht (Abbildung 1). Das Versorgungsspektrum wird dabei langsam breiter. Neben DiGA für psychische Erkrankungen, Adipositas und Muskel- und Gelenkbeschwerden kamen u.a. solche für Alkoholabhängigkeit, Endometriose, Reizdarm und Rauchentwöhnung dazu.