Der Bericht des GKV-SV zeigt, dass DiGA von Versicherten gern und zahlreich in Anspruch genommen werden. Viele Fachärzt:innen verordnen die mittlerweile 50 gelisteten DiGA in verschiedenen Indikationsbereichen. Dabei schätzen vor allem Frauen die digitalen Angebote. Mehr Verordnungen führen auch zu höheren Ausgaben für DiGA, wobei die vorhandenen Instrumente der Kostensenkung – Höchstbeträge und Vergütungsbetragsverhandlungen – den Preisanstieg auch klar begrenzen.
Während der GKV-SV die Ausweitung der DiGA auf digitale Medizinprodukte der Risikoklasse IIb im Digitalgesetz (DigiG) eher kritisch kommentiert, befürwortet der BVMed diese Möglichkeit als wichtigen Schritt. Die vorgesehene Ausweitung auf Medizinprodukte der Klasse IIb sei alleine aber nicht ausreichend, um beispielsweise ein effektives Telemonitoring sicherzustellen. „Hierfür müsste der Weg in die Dauervergütung bei einer entsprechenden Grunderkrankung für DiGA frei gemacht werden“, so BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov.
Zudem sieht der BVMed die Gefahr, dass die derzeit diskutierten neuen Vorgaben das bisherige deutsche Vorbildmodell der DiGA belasten könnten. „Die im Digitalgesetz vorgeschlagenen Anpassungen führen zu maßgeblichen Änderungen der DiGA selbst. Damit besteht für Hersteller von DiGA eine immer größer werdende Planungsunsicherheit, auch durch die steigende Komplexität der Gesetzgebungsinhalte, was am Ende zu Mehraufwänden bei den Herstellern führt“, so die BVMed-Digitalexpertin.
Eine ausführliche Stellungnahme des BVMed zum Digitalgesetz und zur DiGA-Weiterentwicklung kann unter www.bvmed.de/positionen heruntergeladen werden.
Quelle: BVMed