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Wie lässt sich das DiGA-Verfahren verbessern?

Auf dem Weg zu einer echten Branche: DiGA-Hersteller wachsen und werden ein relevanter Wirtschaftsfaktor. Aber es gibt Verbesserungsbedarf.

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com, 489161265, Stand.-Liz.

Als Teil des jährlichen DiGA-Reports des Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV) gab es in diesem Jahr auch eine ergänzende Umfrage unter DiGA-Herstellern zu unternehmensspezifischen Daten. Insgesamt 17 Unternehmen nahmen daran teil. DiGA-Hersteller sind bisher weit überwiegend Technologie-Start-ups, wobei sich unter den Herstellern sowohl organisch entwickelte Unternehmen als auch fremdkapitalfinanzierte Unternehmen befinden.

 

Einige DiGA-Hersteller zielen auch auf US-Markt

Beschäftigten DiGA-Hersteller vor dem Digitale Versorgung Gesetz im Jahr 2019 noch durchschnittlich 16 Mitarbeiter:innen, sind es mittlerweile im Mittel rund achtzig, wobei die durchschnittliche Wachstumrate bei den Mitarbeiter:innen im zweiten DiGA-Jahr bei 37 Prozent und im dritten DiGA-Jahr bei 21 Prozent lag. Der durchschnittliche Frauenanteil in DiGA-Unternehmen beträgt auf Basis einer Stichprobe von 15 Herstellern 55 Prozent, was über dem Bundesdurchschnitt von 47 Prozent liegt. Rund 36 Prozent der Mitarbeitenden arbeiten in Teilzeit.

 

Was Finanzierung angeht, spielen Fördermittel bei vielen Unternehmen eine wichtige Rolle. Zwölf der 17 DiGA-Hersteller, die an der Umfrage teilnahmen, haben Fördermittel in Höhe von insgesamt 64,4 Millionen Euro erhalten. Mit der zunehmenden Einführung ähnlicher Erstattungswege in anderen europäischen Ländern planen nahezu alle DiGA-Hersteller, auch in anderen EU-Staaten aktiv zu werden. Etwa 30 Prozent planen außerdem eine Expansion in Richtung USA.

 

Wie weiter?

Im Rahmen des DiGA-Reports wird auch eine Reihe von Optionen diskutiert, mit denen DiGA in Deutschland weiter vorangebracht werden könnten. So sei die prinzipielle Existenz dieser Therapieoption vielen Patient:innen noch immer nicht bekannt. Hier könne durch Information und Aufklärung Abhilfe geschaffen werden. Auch sei der DiGA-Prozess für die Patient:innen weiterhin zu umständlich. So müsse nach Einreichung des Rezepts bei der Krankenkasse auf den Freischaltcode gewartet werden, bevor die DIGA aktiviert werden könne. Dies war ursprünglich als Übergangslösung gedacht, hat sich aber als recht hartnäckig erwiesen. Es könnte sich mit der Einführung elektronischer DiGA-Rezepte ändern. Im Durchschnitt, so der DiGA-Report, warteten Patient:innen knapp zwei Wochen auf ihren Freischaltcode.

 

Auch die eigenmächtige Beratung der Versicherten durch ihre Krankenkassen in Sachen DiGA stöß auf Kritik. So gebe es glaubwürdige Berichte, wonach Krankenkassen von bestimmten DiGA abraten und/oder lieber eigene Apps versuchen bei den Patient:innen zu platzieren, die oft nicht den DiGA-Status haben. Der Unterschied sei vielen nicht klar bzw. werde von den Krankenkassen nicht deutlich gemacht.

 

In Sachen Bürokratie und Evidenz sehen die DiGA-Hersteller Spielräume zum Bürokratieabbau auf Seiten des BfArM-Verfahrens und kritisieren die jetzt im Rahmen des DigiG geplante, verpflichtende anwendungsbegleitende Erfolgsmessung. Man sei allerdings prinzipiell sehr offen für moderne, Value-Based-Healthcare-Konzepte. Dafür fehle bisher aber die fundierte wissenschaftliche Basis. Sie sollte nach Vorstellung der Unternehmen von einem eigens dafür einzurichtenden Konsortium festgelegt werden. Hoffnung gesetzt wird auf die im Rahmen des DigiG zu schaffenden, neuen Optionen für einen Einsatz von DiGA im Rahmen von Blended Care und Hybrid-Ansätzen. So werde es in Zukunft besser als bisher möglich, Vitaldaten aus Hilfsmitteln abzurufen, und auch Terminvereinbarungen und Videosprechstunden aus DiGA heraus sollen möglich werden.