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Vernetzung |

Gematiks Next Fristverlängerung

Die eAU soll für Ärzte nun doch erst im Oktober 2021 Pflicht werden. Das Bundesministerium für Gesundheit habe dafür grünes Licht gegeben.

Das meldet zumindest die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in ihren Praxisnachrichten. Bisher galt, dass sich Ärzte bis Ende des Jahres für einen KIM-Anbieter entscheiden müssen, damit sie ab Januar elektronische AU-Bescheinigungen über den neuen Kommunikationsstandard der Telematikinfrastruktur, KIM, und nur über diesen an die Krankenkassen senden können.

 

Das ist jetzt offenbar vom Tisch. Es soll eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2021 geben. Die Krankenkassen müssen der Regelung noch zustimmen. Sie dürfte implizieren, dass auch der eAU Versand über KV-Connect zumindest bis Ende September 2021 möglich bleibt. Ob der Sinneswandel beim BMG eine Folge des energischen, gemeinsamen Briefs von KBV und Kassenärztlichen Vereinigungen in der vergangenen Woche ist, wurde nicht mitgeteilt.

 

Weitere Informationen:

KBV Praxisnachrichten https://www.kbv.de/html/1150_47360.php