Am Ende blieb nicht viel anderes übrig. Nachdem sich Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht einigen konnten, hat jetzt das Schiedsamt entschieden: Jede Arztpraxis erhält für den anstehenden Austausch der Konnektoren für die Telematikinfrastruktur 2300 Euro. Das ist in etwa die Größenordnung, die auch beim ersten Konnektor gezahlt wurde und mehr, als die Krankenkassen eigentlich zahlen wollten.
Relevant ist das aktuell für jene Kunden der CompuGroup Medical, die vor vier Jahren die ersten waren, die mit Hardware-Konnektoren ausgestattet wurden. Rund 15.000 Konnektoren bzw. die darin befindlichen Zertifikate werden demnach ab September 2022 sukzessive ihre Gültigkeit verlieren. Der nächste größere Schub an „verfallenden“ Konnektoren kommt dann erst Ende 2023.
Die aktuellen Marktpreise für die neuen Konnektoren liegen etwas oberhalb der jetzt vereinbarten Schiedssumme. Im Markt wird erwartet, dass die Hersteller die Preise auf die Schiedssumme absenken. Das ist zumindest bisher in der Regel so gewesen. Werden alle im Feld befindlichen Konnektoren ausgetauscht, müssen die Krankenkassen bei dem jetzt vereinbarten Tarif rund 400 Millionen Euro überweisen.
Die KBV jedenfalls will sich nicht auf bisherige Erfahrungen verlassen. Sie hat den Schiedsspruch jetzt etwas überraschend mit Verweis auf die Kostendifferenz zwischen Schiedspreis und Marktpreis abgelehnt: „Ärzte dürfen nicht auf den Kosten für Dinge sitzenbleiben, die sie nicht zu verantworten haben“, so die Körperschaft.
Die KBV verknüpft die Ablehnung des Schiedsspruchs mit der Forderung nach rascher Aufklärung über „mögliche neue Sachverhalte und Optionen, die den teuren Austausch vieler Geräte vielleicht sogar nicht zwingend notwendig machen.“ Hintergrund ist ein aktueller Beitrag für den Nachrichtendienste Heise.de, in dem IT-Expert:innen einen Konnektor zerlegt haben und betonen, dass aus technischer und regulatorischer Sicht ein Hardware-Austausch eigentlich gar nicht erforderlich sei.
Wie neu das ist, ist die andere Frage. Gematik-Chef Markus Leyck-Dieken sagte schon im April im Interview mit E-HEALTH-COM, dass der gematik eigentlich ein anderer Weg vorgeschwebt habe:
„Die entscheidende Frage beim Thema Konnektoren lautet: Wie sehr trauen wir den drei aktuellen Herstellern, dass sie ein Produkt mit den darauf befindlichen Zertifikaten in eine Verlängerung bringen können, die formal möglich ist? Die gematik hat den Vorschlag gemacht, dass man beides ermöglicht, also sowohl da, wo es nötig ist, den Konnektortausch in Betracht zieht als auch da, wo es möglich ist, in die Verlängerung des bisherigen Konnektors geht. Den Gesellschaftern war das zu vage, sie waren für den sichersten Weg. Deshalb hat man sich im Gesellschafterkreis dafür entschieden, zunächst einen Beschluss zu fällen, der den Konnektoraustausch insgesamt in Deutschland vorsieht.“
Der Beschluss in der entsprechenden Gesellschafterversammlung war damals einstimmig gefallen, inklusive Stimme der KBV also.
Mittlerweile hat die gematik zur Heise.de-Berichterstattung auch offiziell Stellung genommen. Dabei geht es konkret um die Frage, ob die im Konnektor verbaute SMC ausgetauscht werden kann oder nicht. Der Heise.de-Beitrag suggeriert, dass das möglich sei. Die gematik sieht das wie folgt:
„Die im Bericht von heise / c’t vorgeschlagene Lösung, die gSMC-K auszutauschen, ist unserer Einschätzung nach keine Lösung für den Einsatz in den Praxen, da unter anderem die Sicherheitsvorgaben verletzt werden. Wie uns auf Anfrage bei allen Herstellern nochmals bestätigt wurde, ist der geschilderte Austausch der gSMC-K zudem technisch nicht möglich. Es liegt demnach die Vermutung nahe, dass bei dem im Artikel beschriebenen Entfernen der gSMC-K dieselbe (!) Karte auch wieder in den Konnektor hineingesteckt wurde – demnach also KEIN Austausch der Karte selbst stattfand. Wäre dies der Fall, so ist es auch nicht verwunderlich, dass der Konnektor danach weiterhin funktionierte, schließlich hat sich an seiner Konfiguration nichts geändert. Festzuhalten bleibt: Der Austausch einer gSMC-Karte im Konnektor ist laut übereinstimmender Herstellerangaben nicht möglich.“