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Vernetzung |

Hausärzteverband mit ePA-Eckpunkten

Neue Digitalstrategie, neue ePA: Im Vorgriff auf den anstehenden ePA-Relaunch präzisiert die Hausärzteschaft ihre Vorstellungen von der elektronischen Patientenakte.

How to elektronische Patientenakte? Deutsche Hausärzteverband hat sich dazu ein paar Gedanken gemacht und sie in einem Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte niedergelegt. Gefordert was wird unter anderem eine pragmatische Vergabe von Zugriffsrechten. Außerdem soll der Fokus zunächst auf Daten liegen, die im Versorgungsalltag besonders relevant sind.

 

Grundsätzlich begrüßt der Verband den vorgesehenen Wechsel in Richtung einer Opt-out-ePA: „Es steht außer Frage, dass eine gut umgesetzte elektronische Patientenakte die Versorgung nachhaltig vereinfachen und verbessern kann sowie die Schlüsselposition, die die Hausärztinnen und Hausärzte in unserem Gesundheitssystem innehaben, stärkt“, sagt Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbands. Allerdings sei die ePA in ihrer derzeitigen Form schlicht nicht praxistauglich: „Die angedachte Einführung einer Opt-out-Lösung kann für einen Schub sorgen.“

 

Mit seinem Papier möchten der Hausärzteverband einen Beitrag zu mehr Praxistauglichkeit leisten. Konkret wünschen sich Hausärzt:innen eine patientengeführte Datenhaltung mit hoher Verfügbarkeit sowie gleichzeitig einer Möglichkeit zur pragmatischen Vergabe von Zugriffsrechten. Standardeinstellung sollte demnach das automatische Zugriffsrecht für alle an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer sein. Das feingranulare Management müsse möglich sein, sollte aber keine Voraussetzung für die Nutzung einer eAP sein.

 

Was den Inhalt angeht, stellt sich der Verband vor, dass der Fokus zunächst auf besonders relevante Daten gelegt wird, konkret Diagnosen, Befunde, Labordaten, Impfungen und die Medikation. Servicekomponenten für Patient:innen sollten erst im zweiten Schritt folgen und dann anbieteroffen gestaltet werden, damit nicht nur Krankenkassen entsprechende Angebote unterbreiten können. Grundsätzlich müsse eine ePA sowohl Daten als auch Dokumente zur Verfügung stellen können, da letztere für die hausärztliche Versorgung ihre Relevanz hätten. Was die Daten angeht, sei Interoperabilität zwingend. Eine Übernahme aus dem Primärsystem ohne Mehraufwand ist für die Hausärzt:innen eine Conditio sine qua non. Gleichzeitig müssten von Anfang an (Such- und Analyse-)Tools angeboten werden, die Ärzt:innen bei der Nutzung der ePA unterstützen. Dafür sei ein regulativer Rahmen erforderlich.

 

Weitere Informationen:

Eckpunktepapier des Deutschen Hausärzteverbands zur ePA

https://www.hausaerzteverband.de/fileadmin/user_upload/22-12-09_Eckpunktepapier_zur_Nutzung_der_elektronischen_Patientenakte_im_hausaerztlichen_Versorgungsalltag.pdf