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Vernetzung |

Krankenhauszukunftsgesetz: Mindestens 15 Prozent für IT-Sicherheit

Beim Gesundheitskongress des Westens gab das Ministerium einen Einblick in die geplante Krankenhausförderung.

Christian Klose, Leiter der Unterabteilung gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health im Bundesministerium für Gesundheit; Foto: © Dirk Hasskarl, Berlin

Köln war Schauplatz des ersten gesundheitspolitischen Kongresses seit der Pandemie. Der Gesundheitskongress des Westens konnte vom 8.- 9. September sowohl vor Ort besucht als auch über einen Stream verfolgt werden. Ein Thema, das die Veranstaltung prägte, war neben den Folgen von Corona das „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“, das die Förderung der Digitalisierung im Gesundheitswesen mit drei Milliarden Euro aus einem Konjunkturpaket vorsieht.

 

Das Bundesgesundheitsministerium hatte diese Pläne in einem ersten Entwurf zum „Krankenhauszukunftsgesetz“ (KHZG) konkretisiert. Offen war jedoch bisher geblieben, wie genau die Fördermilliarden vergeben werden. In seinem Redebeitrag gab nun Christian Klose, Leiter der Unterabteilung gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health im Bundesministerium für Gesundheit, darüber näher Auskunft. So wird beim Bundesamt für Soziale Sicherung der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Die Fördergelder sollen ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stehen, wobei sich die Länder und/oder die Krankenhausträger mit einem Eigenanteil von 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten beteiligen müssen. Für den Fall, dass sich die Länder nicht ausreichend beteiligen, wurde die Möglichkeit geschaffen, ein Sonderkreditprogramm der KfW in Anspruch zu nehmen.

 

„Insgesamt steht dem Krankenhauszukunftsfonds demnach 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung“, fasste Klose zusammen. Da die Gelder für die Verbesserung der digitalen Ausstattung gedacht sind, werden räumliche Maßnahmen auf maximal zehn Prozent gedeckelt. Eine wichtige Vorgabe bezieht sich auf die IT-Sicherheit, denn mindestens 15 Prozent der beantragten Gelder müssen für deren Verbesserung ausgegeben werden. Die Länder können bis zum 31. Dezember 2021 Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung einreichen.

 

Als wichtigen Punkt bezeichnete Klose die Verpflichtung der antragstellenden Länder, jährlich Haushaltsmittel für die Investitionsförderung der Krankenhäuser in Höhe der durchschnittlichen Haushaltsmittel der Jahre 2016 bis 2019 bereitzustellen. „Denn wir wollen nicht, dass die Förderung die bisherigen ersetzt, sie soll sie ergänzen“, betonte er.

 

Klose teilte außerdem mit, dass der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds (II) für die Vergabe der Fördermittel um zwei Jahre bis 2024 verlängert werde. In dessen Verordnung wird auch konkretisiert, was genau gefördert wird. Es werden verschiedene Schwerpunkte gesetzt: Vernetzung innerhalb des Krankenhauses und nach außen, Stärkung regionaler Strukturen, Dokumentation, Kommunikation, Hightech-Medizin, Robotik und schließlich IT-Sicherheit. Als konkrete Beispiele für fördermögliche Maßnahmen nannte Klose Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikamentenmanagement sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit.

 

Am 30.6.2021 und 20.6.2023 soll der Digitalisierungsstand der Krankenhäuser evaluiert werden. Anhand dieser Ergebnisse wird entschieden, was ab dem 01.01.2025 in die Malus-Regelung einfließt. Bis zu zwei Prozent des Rechnungsbetrags/Falls werden dann fällig, sofern nicht sämtliche digitalen Dienste bereitgestellt werden.

 

Zum Ende stellte Klose ein weiteres Digitalisierungsgesetz in Aussicht, das idealerweise noch in dieser Legislaturperiode im Mai oder Juni in Kraft treten soll. Das Gesetz soll sich auf bisher noch nicht ausreichend adressierten oder noch zu verbessernde Felder beziehen. Klose deutete an, dass dazu auch Regelungen für Telekonsile im ambulanten sowie stationären Bereich gehören könnten.