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Medizin |

TK fordert auch in Schleswig-Holstein das "Fernbehandlungsverbot" zu lockern

Nachdem die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen sich für eine Erweiterung der Möglichkeiten einer Fernbehandlung - angeregt durch den Vorstoß der Landesärztekammer Baden-Württemberg - ausgesprochen hat, gibt auch die Techniker Krankenkasse Schleswig-Holstein bekannt, schon länger für eine Lockerung der Regelungen zur sogenannten "Fernbehandlung" in der Ärztlichen Berufsordnung zu plädieren.

 

Zur Begründung führt die TK Schleswig-Holstein an, dass damit mehr telemedizinische Leistungen wie beispielsweise ein Erstkontakt online oder per Telefon zwischen Arzt und Patient ermöglicht würden.  "In unserem Bundesland sollte es ebenfalls die Möglichkeit geben - im kontrollierten Rahmen - neue telemedizinische Angebote auszuprobieren. Sinnvolle und evaluierte telemedizinische Anwendungen können künftig einen wertvollen Beitrag in der Patientenversorgung leisten - vor allem in ländlichen Regionen", erläutert Dr. Johann Brunkhorst, Leiter der TK-Landesvertretung Schleswig-Holstein. Dazu müsste jedoch auch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein zunächst ihre Ärztliche Berufsordnung ändern. Derzeit ist die Berufsordnung noch so formuliert, dass der Arzt einen unmittelbaren Kontakt zu seinem Patienten (physischer Kontakt) gewährleisten muss. "Analog war gestern, digitale Technologien haben sich längst etabliert - auch bei Patienten", so Brunkhorst.

 

Wie die Ärztezeitung berichtet, sei die Landesärztekammer Schleswig-Holstein einer Ergänzung der Ärztlichen Berufsordnung gegenüber aufgeschlossen, wenn bestimmte Voraussetzungen wie ein valides Evaluationskonzept für Modellprojekte gegeben seien.

 

Text: Redaktion E-HEALTH-COM