E-HEALTH-COM ist das unabhängige Fachmagazin für Gesundheitstelematik, vernetzte Medizintechnik , Telemedizin und Health-IT für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Mehr

Für das ePaper anmelden

Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden

Anmelden

Passwort vergessen?

Vernetzung |

vdek fordert Beschleunigung der Digitalisierung

vdek-Neujahrs-Pressekonfrenz 2019, v.l.n.r.: Dr. Jörg Meyers-Middendorf (Vertreter der Vorstandsvorsitzenden und Abteilungsleiter Politik/Selbstverwaltung), Uwe Klemens (Verbandsvorsitzender), Ulrike Elsner (Vorstandsvorsitzende), Michaela Gottfried (Pressesprecherin und Leiterin Abteilung Kommunikation); Foto: © vdek

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, verspricht sich von dem E-Health-Gesetz II mehr Drive im Digitalisierungsprozess. „Wir möchten, dass die elektronische Patientenakte (ePA) und medizinische Apps schnell, qualitätsgeprüft und sicher in die Versorgung kommen“, so Elsner auf der Neujahrs-Pressekonferenz.

Von dem für Mitte des Jahres 2019 geplanten E-Health-Gesetz II erwartet der vdek klare Rahmenvorgaben für eine Aufgabenverteilung zwischen Ärzten, Krankenkassen und der gematik. „Bezogen auf die ePA, die verbindlich ab 2021 eingeführt werden muss, bedeutet dies: Die Krankenkassen sollten die Inhalte der ePA festlegen, die Kassenärzte die medizinischen Details. Die gematik wird weiterhin gebraucht, um einheitliche Standards insbesondere für Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten“, so Elsner.

Die Ersatzkassen möchten zudem Gesundheits-Apps, die sich bereits im Rahmen von Satzungsleistungen bewährt haben, auch in die Regelversorgung aufnehmen. Doch müssten diese ihren Nutzen dazu genauso unter Beweis stellen, wie andere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, betonte Elsner. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sei das geeignete Gremium dafür. Es sei jedoch erforderlich, die Verfahren zur Überprüfung des Nutzens zu beschleunigen. „Die Instrumente des G-BA passen noch nicht 1:1 in die digitale Welt. E-Health-Angebote müssen in einem zügigen Verfahren in der Regelversorgung erprobt werden. Das heißt: Klare Zeitvorgaben, weniger Bürokratie, keine langen Ausschreibungen. Auch dazu brauchen wir eine entsprechende Rechtsgrundlage.“

 

Quelle: vdek