Das 2024 neu in das SGB V eingeführte digitale DMP (dDMP) soll der Beliebigkeit der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen entgegenwirken, indem es einen Rahmen schafft, in den sich digitale Funktionen einpassen können, um so zu definierten Versorgungsprozessen und Versorgungszielen beizutragen. Das dDMP soll von den Krankenkassen ergänzend zu den bestehenden DMP angeboten werden und insbesondere die Bausteine der Telematikinfrastruktur (TI) – elektronische Patientenakte (ePA), TI-Messenger (TIM), digitale Terminvermittlung, Videosprechstunden etc. – einbeziehen. Ziel ist es insbesondere, Menschen mit Typ-1-Diabetes und Typ-2-Diabetes digitalisierte Versorgungsprozesse zur Verbesserung des Behandlungsablaufs und der Qualität der medizinischen Versorgung anzubieten, um so z. B. eine stärkere Personalisierung zu ermöglichen (§ 137f Abs. 8 SGB V).
Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung der konkreten Anforderungen an die Implementierung des dDMP in der Versorgungspraxis liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der eine entsprechende Ergänzung der DMP-Anforderungen-Richtlinie vorgenommen hat [G-BA dDMP, 2025]. Über operative Vorgaben – z. B. zur Ein- und Ausschreibung – hinausgehende Kernelemente sind:
- Festlegung, dass das dDMP ein ergänzendes Modul zu dem bestehenden DMP ist
- Verweise auf im SGB V festgelegte Pflichten zur Bereitstellung von Dokumenten in der ePA und zur bevorzugten Nutzung der sicheren Kommunikationsverfahren der Telematikinfrastruktur
- Hinweise zum Angebot von Videosprechstunden und Online-Schulungen auf Basis der gesetzlichen Regelungen
- Hinweis auf die Nutzbarkeit von Daten aus Blutzuckermessgeräten und SmartPens in der Versorgung einschließlich der Verpflichtung zur Berücksichtigung von Daten aus rtCGM (kontinuierliche Blutzuckermessung) bei Verfügbarkeit standardisierter Verfahren des Auslesens und Anzeigens dieser Daten
- Hinweis auf die Möglichkeit der Nutzung von DiGA und von durch den G-BA geprüfter digitaler medizinischer Anwendungen
Entgegen der Zielsetzung steht dieser Beschluss zum dDMP in keinem Bezug zu den im DMP Typ-1-Diabetes bzw. DMP Typ-2-Diabetes durchaus detaillierten Vorgaben und Empfehlungen zu Versorgungszielen und -handlungen. Die digitalen Möglichkeiten werden benannt, bleiben aber beliebig, da es keinerlei konkrete Hinweise gibt, für welche Patient:innen wann welche konkreten digitalen Funktionen in welchem Zusammenspiel mit den „klassischen“ Versorgungsabläufen zur Nutzung empfohlen sind. Der Beschluss des G-BA zum dDMP bleibt somit deutlich hinter den Möglichkeiten und Erwartungen zurück (siehe auch [DDG PM dDMP, 2025]) und ist in dieser Form nicht mehr als ein Bauplan für ein weiteres Raumschiff.
Im Folgenden wird skizziert, wie eine Ausgestaltung der Vorgaben zum dDMP hätte aussehen können, bei der die digitalen Möglichkeiten nahtlos in die für die bestehenden DMP beschriebenen Versorgungsabläufe integriert sind. Grundlage sind die Diskussionen aus insgesamt acht Workshops, die zwischen Mai 2023 und März 2025 mit DMP-Verantwortlichen von Krankenkassen und KVen, Ärzten aus diabetologischen Einrichtungen, Herstellern von Hilfsmitteln und DiGA, Betroffenen sowie Vertretern von BMG und gematik durchgeführt wurden [_fbeta dDMP, 2025].






