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Das digitale DMP und das Raumschiff der Digitalisierung

Koalitionsverträge und politische Strategiepapiere beschwören in schöner Regelmäßigkeit die Notwendigkeit einer Digitalisierung des Gesundheitswesens. Aber Digitalisierung ist im Jahr 2025 immer noch das Raumschiff, das in der Versorgung landet und mit dem keiner so wirklich etwas anfangen kann. Kann das digitale DMP (dDMP) Diabetes daran etwas ändern? Eine skeptische Bestandsaufnahme.

Bild: © Scoopy – stock.adobe.com, 1468938925, Stand.-Liz.

Das 2024 neu in das SGB V eingeführte digitale DMP (dDMP) soll der Beliebigkeit der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen entgegenwirken, indem es einen Rahmen schafft, in den sich digitale Funktionen einpassen können, um so zu definierten Versorgungsprozessen und Versorgungszielen beizutragen. Das dDMP soll von den Krankenkassen ergänzend zu den bestehenden DMP angeboten werden und insbesondere die Bausteine der Telematikinfrastruktur (TI) – elektronische Patientenakte (ePA), TI-Messenger (TIM), digitale Terminvermittlung, Videosprechstunden etc. – einbeziehen. Ziel ist es insbesondere, Menschen mit Typ-1-Diabetes und Typ-2-Diabetes digitalisierte Versorgungsprozesse zur Verbesserung des Behandlungsablaufs und der Qualität der medizinischen Versorgung anzubieten, um so z. B. eine stärkere Personalisierung zu ermöglichen (§ 137f Abs. 8 SGB V).


Die Zuständigkeit für die Ausgestaltung der konkreten Anforderungen an die Implementierung des dDMP in der Versorgungspraxis liegt beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der eine entsprechende Ergänzung der DMP-Anforderungen-Richtlinie vorgenommen hat [G-BA dDMP, 2025]. Über operative Vorgaben – z. B. zur Ein- und Ausschreibung – hinausgehende Kernelemente sind:

  • Festlegung, dass das dDMP ein ergänzendes Modul zu dem bestehenden DMP ist

  • Verweise auf im SGB V festgelegte Pflichten zur Bereitstellung von Dokumenten in der ePA und zur bevorzugten Nutzung der sicheren Kommunikationsverfahren der Telematikinfrastruktur

  • Hinweise zum Angebot von Videosprechstunden und Online-Schulungen auf Basis der gesetzlichen Regelungen

  • Hinweis auf die Nutzbarkeit von Daten aus Blutzuckermessgeräten und SmartPens in der Versorgung einschließlich der Verpflichtung zur Berücksichtigung von Daten aus rtCGM (kontinuierliche Blutzuckermessung) bei Verfügbarkeit standardisierter Verfahren des Auslesens und Anzeigens dieser Daten

  • Hinweis auf die Möglichkeit der Nutzung von DiGA und von durch den G-BA geprüfter digitaler medizinischer Anwendungen

 

Entgegen der Zielsetzung steht dieser Beschluss zum dDMP in keinem Bezug zu den im DMP Typ-1-Diabetes bzw. DMP Typ-2-Diabetes durchaus detaillierten Vorgaben und Empfehlungen zu Versorgungszielen und -handlungen. Die digitalen Möglichkeiten werden benannt, bleiben aber beliebig, da es keinerlei konkrete Hinweise gibt, für welche Patient:innen wann welche konkreten digitalen Funktionen in welchem Zusammenspiel mit den „klassischen“ Versorgungsabläufen zur Nutzung empfohlen sind. Der Beschluss des G-BA zum dDMP bleibt somit deutlich hinter den Möglichkeiten und Erwartungen zurück (siehe auch [DDG PM dDMP, 2025]) und ist in dieser Form nicht mehr als ein Bauplan für ein weiteres Raumschiff.


Im Folgenden wird skizziert, wie eine Ausgestaltung der Vorgaben zum dDMP hätte aussehen können, bei der die digitalen Möglichkeiten nahtlos in die für die bestehenden DMP beschriebenen Versorgungsabläufe integriert sind. Grundlage sind die Diskussionen aus insgesamt acht Workshops, die zwischen Mai 2023 und März 2025 mit DMP-Verantwortlichen von Krankenkassen und KVen, Ärzten aus diabetologischen Einrichtungen, Herstellern von Hilfsmitteln und DiGA, Betroffenen sowie Vertretern von BMG und gematik durchgeführt wurden [_fbeta dDMP, 2025]. 



Abbildung 1: Die digitalen Funktionen des Bausteins „TI-Messenger“ machen verschiedene, auf Versorgungsziele ausgerichtete, digitale Umsetzungen möglich.

 

Das dDMP als Hybride Versorgung

Ziel des dDMP muss es sein, Patient:innen und Leistungserbringer:innen ein Portfolio von möglichst konkreten Handlungsoptionen zu eröffnen, die analog, digital oder verzahnt sein können. Das Teilportfolio der analogen Handlungsoptionen wird in hohem Maße durch die Leitlinien bestimmt, d. h. folgt dem Grundsatz der Evidenz. So soll u. a. sichergestellt werden, dass keine Leistungen zulasten der GKV erbracht werden, die nicht zuvor ihre Wirksamkeit nachgewiesen haben. Bei den digitalen Optionen ist das anders; TI-Anwendungen wie das sichere E-Mail-Verfahren KIM und die ePA, aber auch Dienste des KV-Systems wie die 116117, sind gesetzlich geregelt und überwiegend mit Finanzierungsmodellen hinterlegt. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) haben bereits an anderer Stelle den Nachweis von positiven Versorgungseffekten erbracht. Das Teilportfolio der digitalen Handlungsoptionen wird daher vor allem durch die technische Verfügbarkeit von digitalen Bausteinen der TI sowie den Funktionsumfang zugelassener DiGA bestimmt. Wesentlich für die Nutzbarkeit dieser Bausteine im dDMP Diabetes ist der Beitrag zur Verbesserung des Behandlungsablaufs und der Qualität der medizinischen Versorgung, nicht jedoch ein unmittelbarer medizinischer Nutzen. Maßstäbe der Eignung sind somit insbesondere Verbesserungen in Bezug auf Convenience, Transparenz, Adhärenz, Personalisierung, Praktikabilität und Empowerment.


Der Gesetzgeber gibt mit dem dDMP somit Kassen, GB-A und Ärzten einen Rahmen, um die Digitalisierung vom Selbstzweck zum Versorgungszweck umzusteuern. Der Selbstzweck ruht in der – auch vom G-BA in seinem Beschluss zum dDMP vorgenommenen – Fokussierung auf das „Was?“, d. h., welche Bausteine – ePA, KIM, Videosprechstunde etc. – eingesetzt werden sollen. Ein Versorgungszweck erfordert aber Antworten auf die Fragen „Wozu?“ und „Wie?“. Die digitalen Bausteine selbst tragen über ihre indikations- und therapieagnostischen digitalen Funktionen (z. B. Austausch von Dokumenten über die ePA oder Text-Chat zwischen Praxis und Patient über den TI-Messenger) zunächst nur zum „Wie?“ bei. Um Bezugspunkte zur Versorgung herzustellen, wird das Konzept der Steuerpunkte benötigt [DiGA.Pro, 2024]. Steuerpunkte beschreiben Fragestellungen, zu denen mehrere mögliche Wege zur Erreichung eines angestrebten Versorgungsziels existieren. Beispiele für Steuerpunkte sind die Unterstützung des Patienten nach einer schweren Hypoglykämie, der Einstieg in eine Lebensstiländerung oder der Umgang mit einer sich abzeichnenden diabetesbedingten Depression. 


Steuerpunkte definieren somit Kontext und Zweck der sinnvollen Einbringung verfügbarer digitaler Funktionen in die Versorgung (digitale Umsetzungen). Beispiele für digitale Umsetzungen sind elektronische Terminerinnerungen der Praxis an einen Patienten, das Einspielen eines DiGA-Reports in die ePA zur vorbereitenden Unterstützung einer Videosprechstunde oder ein Chat zwischen Patient:in und Diabetesberater:in zur Klärung eines Problems im Umgang mit einer neuen Insulinpumpe. Abbildung 1 verdeutlicht das Modell am Beispiel des digitalen Bausteins TI-Messenger und ausgewählter digitaler Funktionen der asynchronen Chat-Kommunikation zwischen verschiedenen Akteursgruppen.
Im Projekt „Patientenpfade im dDMP Diabetes“ [BST dDMP, 2025] wurden circa fünfzig solcher digitalen Umsetzungen ausgearbeitet und in mehreren Workshops mit Experten aus Versorgung, Wissenschaft, Politik und Industrie diskutiert. Die Ergebnisse wurden in Form einer interaktiven PowerBI-Anwendung unter der URL https://fbeta.de/ti-radar/ veröffentlicht.

 

Verzahnung von analogen und digitalen Umsetzungen

An Steuerpunkten können sowohl analoge als auch digitale Umsetzungen anliegen. Beispielsweise kann nach einer Hypoglykämie ein Gespräch mit einem/r Diabetolog:in, das probeweise Tragen eines rtCGM oder auch ein Chatraum mit einem/r Diabetesberater:in angeboten werden – je nachdem, was für die individuellen Patient:innen am geeignetsten erscheint. In der Anlage 1 zur DMP-Anforderungen-Richtlinie [DMP-A-RL, 2024] beschreibt der G-BA sehr konkret die im DMP zum Typ-2-Diabetes in definierten Versorgungssituationen empfohlenen Umsetzungen. Tabelle 1 listet einige der so formulierten analogen Umsetzungen im „klassischen“ DMP auf. In der Tabelle wird zusätzlich zu jeder Versorgungssituation der korrespondierende Steuerpunkt in der Logik des dDMP benannt.

 

Nach dem beschriebenen Muster können auch digitale Umsetzungen an Versorgungssituationen gebunden werden. Tabelle 2 zeigt Beispiele, die sich ebenfalls an der Eskalation der Therapie des Typ-2-Diabetes ausrichten.


Diese analogen und digitalen Umsetzungen können entlang der Steuerpunkte zu einer hybriden Eskalationshierarchie verzahnt werden. In den Tabellen 1 und 2 sind insgesamt drei analoge und eine digitale Umsetzung zum Steuerpunkt „Eskalation der Therapie bei Nichterreichen der Therapieziele“ benannt, denen unterschiedliche Versorgungssituationen zugrunde liegen. Der/die koordinierende Arzt/Ärztin kann somit anhand der mit der Versorgungssituation verbundenen Bedingungen erkennen, welche der vier Umsetzungen überhaupt infrage kommen und auf dieser Basis entscheiden, ob eine der Optionen für den/die Patient:in in der individuellen Situation sinnvoll sein kann – vollkommen unabhängig davon, ob diese Umsetzung analog oder digital ist. Abbildung 2 stellt dar, wie die in der Nationalen VersorgungsLeitlinie zum Typ-2-Diabetes [NVL DMT2, 2023] beschriebene Therapieeskalation als hybride Versorgung im dDMP Diabetes aussehen könnte.

 

Patientenpfade im dDMP Diabetes

Die anzustrebende Verzahnung von analogen und digitalen Umsetzungen im dDMP kann auf verschiedene Arten erfolgen. Im vorangegangenen Abschnitt lag die Struktur einer Eskalationshierarchie zugrunde [DiGA.Pro, 2024], d. h. analoge und digitale Umsetzungen wurden Stufen einer Intensivierung der Therapie zugeordnet, sodass je nach Erfordernis und Patientenpräferenz eine Eskalation – oder auch Deeskalation – der Therapie analog oder digital unterstützt werden kann.


Ein weiteres Modell der Verzahnung von analogen und digitalen Umsetzungen sind Pfadsequenzen, die für einzelne Steuerpunkte hybride Ablaufmuster aus analogen und digitalen Umsetzungen definieren. Auch hier ist es das Ziel, Digitalisierung durch die Bindung an Steuerpunkte und Versorgungssituationen aus der Beliebigkeit zu holen und Patient:innen sowie Ärzt:innen eine klare Vorstellung zu geben, wie die in der Zielvorgabe des dDMP benannten digitalisierten Versorgungsprozesse konkret aussehen können.  


Ein Beispiel ist der digitale Baustein „TI-Messenger“, der in seiner digitalen Kernfunktion eine niederschwellige, asynchrone Textkommunikation zwischen Patient:in und Praxis bietet. Aus dieser Funktion heraus ermöglicht der TI-Messenger verschiedene digitale Umsetzungen in potenziell betreuungsintensiven oder kritischen Behandlungssituationen, wie sie z. B. den Steuerpunkten „Lebensstiländerung unterstützen bzw. begleiten“ und „Therapieumstellungen begleiten und überwachen“ zugrunde liegen können (siehe auch Abbildung 1). Die folgende Abbildung stellt eine Pfadsequenz dar, wie ein/e Patient:in nach einer Umstellung von einer rein medikamentösen auf eine basal unterstützte orale Therapie (BOT) durch eine/n Diabetesberater:in begleitet werden kann. Zum Einsatz kommen neben dem TI-Messenger auch eine DiGA mit Tagebuch-Funktion sowie die ePA, in die die DiGA automatisch täglich einen aktuellen Datenauszug einstellt. Diese Form der Betreuung fokussiert auf Empowerment und Selbstmanagement, d. h. der Patient soll Sicherheit in der Bestimmung der zu spritzenden Insulineinheiten bekommen und lernen, wie er mit außerhalb des im Therapieplan festgelegten Normbereichs liegenden Blutzuckerwerten umgeht. 


Weitere Beispiele für Pfadsequenzen finden sich im Bericht „Patientenpfade im dDMP Diabetes“ der Bertelsmann Stiftung [BST dDMP, 2025].

 

 

 

Handlungsfelder

Obwohl der G-BA das dDMP als Add-On zum DMP definiert, sieht er keine zusätzlichen Handlungsfelder vor und definiert auch keine neuen dDMP-spezifischen Qualitätsindikatoren. Auch gehen die vorgeschlagenen Empfehlungen an die Ärztinnen und Ärzte in den wenigsten Fällen über die bereits bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen zur Nutzung digitaler Bausteine der TI hinaus. Es bleibt damit unklar, was Leistungserbringer hier zusätzlich tun sollen, was nicht bereits an anderer Stelle im SGB V geregelt ist. Hierin steckt am Ende aber auch eine Chance für die Kassen und KVen, die über das Jahr 2026 hinweg die Umsetzungsverträge zum dDMP gestalten müssen: Auch wenn nur wenig vorgegeben ist, so ist auch nichts verboten.


Gerade die Eigenschaft der Digitalisierung, Leistungen von Ort und Zeit unabhängig anzubieten, eröffnet ein weites Feld, auch neue Themen aufzugreifen:

  • Die durch die Digitalisierung gegebenen neuen Möglichkeiten der niederschwelligen Kommunikation und der breiteren Verfügbarkeit aktueller Daten (z. B. elektronische Medikationsliste in der ePA) erlauben zusammen mit der Delegation von Tätigkeiten auf Diabetesberater:innen und andere nichtärztliche Fachkräfte eine viel engere Begleitung der Patient:innen, als dieses rein analog möglich wäre. Hier entstehende, neue Leistungsfelder – siehe z. B. das Beispiel der intensivierten Betreuung nach einer Therapieumstellung – erfordern nicht per se eine/n Arzt/Ärztin, sondern können auch durch nichtärztliche Fachkräfte gut abgedeckt werden. Das dDMP kann den Rahmen bieten, um Konzepte zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Ausweitung der Kompetenzen von Pflegekräften und Physician Assistants nachhaltig in der Fläche zu verankern.

  • Beim Themenfeld Lebensstiländerungen stehen Themen wie Online-Schulungen, digitales Coaching und multimodale Verhaltenstherapie im Fokus, die sich nicht nur digital (z. B. über DiGA), sondern auch überregional und verzahnt mit bestehenden Präventionsangeboten der Kassen umsetzen lassen. Dies wird umso relevanter, wenn die DMP künftig auch Frühphasen des Diabetes einbeziehen, in denen Lebensstiländerungen bis zu einer Remission führen können [Birkenfeld, 2024]. Da der Beschluss des G-BA zum dDMP hier kein ärztliches Betätigungsfeld sieht, eröffnet sich die Möglichkeit, dass die Kassen eigene Leistungsangebote – z. B. Ernährungs- und Bewegungs-Apps von Partnerfirmen, Online-Coachings zu Ernährungsthemen und online buchbare Sportkurse – in das dDMP einbringen. Mit den im dDMP patientenseitig erforderlichen Kassen/ePA-Apps steht hierzu auch ein direkter Kommunikationskanal zu den Betroffenen zur Verfügung.

  • Patient-Reported Outcomes (PROs) lassen sich digital über die Kassen/ePA-Apps abfragen und bieten den Kassen Möglichkeiten, nicht nur eigene Leistungsangebote personalisiert zu positionieren, sondern die Patient:innen auch gezielt mit Informationen zu versorgen, die die Handlungskompetenz der Betroffenen stärken. Durch Kassen bewilligte DiGA können durch eine Analyse von PROs über Zeitverläufe Fortschritte – aber auch Rückschritte – in der Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität erkennbar machen und Erkenntnisse liefern, die Patient:innen – z. B. über die ePA – in die Behandlung zurückspiegeln können [BST DiGA, 2023].

 

 

Abbildung 4: Interaktion des Patienten mit den über die Kassen/ePA-App integrierten digitalen Umsetzungen

 

Die Vielzahl an Möglichkeiten und Chancen des dDMP darf jedoch nicht dazu führen, dass das digitale DMP ein Flickenteppich einzelner digitaler Umsetzungen wird. Damit wäre das eingangs hervorgehobene Ziel des quasi unsichtbaren Einschleichens digitaler Umsetzungen in die Versorgung nicht erreichbar. Das Zusammenwirken der verschiedenen Umsetzungen muss über Prozesse und Strukturen hinausgehen und vor allem auch an den Zugängen der Patient:innen zum dDMP sichtbar werden. 
Kern ist hier die Weiterentwicklung der Kassen/ePA-Apps zu einem Patient:innen-Cockpit als Frontend-Integration von digitalen Umsetzungen. Es würde übergreifende Pfadsequenzen über Termin-, Medikations- und Datenmanagement abbilden und diese mit niederschwelligen Kommunikationsverfahren (insb. TI-Messenger) ergänzen. Sicherheitsdienste wie insb. der neue TI-Autorisierungsdienst Proof-of-Patient-Presence (PoPP) müssen hier sicherstellen, dass ein Datenaustausch entlang von Versorgungsketten anwendungsübergreifend möglich ist und dass das Paradigma des Patientenkontakts als Basis für die Steuerung von Zugriffsrechten auch virtuelle Kontakte abdeckt. Ziel muss sein, dass die Patient:innen nicht isolierte Bausteine und Funktionen wahrnehmen, sondern dass diese Funktionen untereinander und mit Funktionen der mobilen Plattform so integriert sind, wie man es aus anderen Lebensbereichen gewohnt ist, d. h. der über 116117 in der Kassen/ePA-App gebuchte Termin kann mit dem eigenen Kalender geteilt werden, ein Dokument aus der ePA kann per TI-Messenger an eine Praxis geschickt werden und mit einem Klick auf ein E-Rezept wird per TI-Messenger ein neues E-Rezept angefordert. Abbildung 4 skizziert, wie die in Abbildung 3 beschriebene Pfadsequenz in der Interaktion des/der Patienten/Patientin mit der Kassen/ePA-App auf dem Mobiltelefon aussehen kann.

 

Fazit

Die bestehenden DMP zur Therapie von Menschen mit Diabetes geben eine klare Struktur aus an konkrete Versorgungssituationen gebundenen Handlungsempfehlungen in Form von analogen Umsetzungen. Dies ist ein idealer Landeplatz für das „Raumschiff Digitalisierung“, da klare Anknüpfungspunkte für digitale Umsetzungen erkennbar sind. Wie in diesem Artikel beschrieben, kann dieses z. B. die Einbettung digitaler Umsetzungen in bestehende Eskalationshierarchien sein, oder die Definition hybrider Pfadsequenzen oder die Flankierung analoger Handlungen durch digitale Umsetzungen zur Verbesserung von Praktikabilität, Personalisierung, Adhärenz etc. 


Digitale Umsetzungen stehen dabei oftmals im Wettbewerb mit bestehenden analogen Umsetzungen. Das dDMP muss ihnen hier eine Chance gegen das Etablierte geben, muss aber gleichzeitig ein „Fail-Fast“ vorsehen, sodass digitale Umsetzungen bei fehlender Akzeptanz auch wieder aus den Programmen herausfallen. 


Am Ende muss auch im Gesundheitswesen die Erkenntnis greifen, dass sich Digitalisierung nur schwer von oben verordnen lässt, sondern von unten wächst. Das digitale DMP ist hier eine große Chance, da es sich in eine Versorgungsstruktur einbetten kann, die klare Handlungsanweisungen und Handlungsziele beinhaltet, an denen sich sowohl analoge als auch digitale Umsetzungen ausrichten können.

 

AUTOR:INNEN

Dr. Jörg Caumanns
Partner, _fbeta GmbH
Kontakt: Joerg.caumanns(at)fbeta.de 

 

Marion Grote-Westrick
Senior Project Manager Progamm Gesundheit, Bertelsmann Stiftung
Kontakt: marion.grotewestrick@bertelsmann-stiftung.de 

 

Andrea Fürchtenicht
Project Manager Programm Gesundheit, Bertelsmann Stiftung
Kontakt: andrea.fuerchtenicht(at)bertelsmann-stiftung.de 

 

Referenzen