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Vernetzung |

Gesetzentwurf zur EUDI-Wallet ist da

Europäisches Handy-Portemonnaie ante portas: Der Entwurf für das Digitale-Identitätengesetz (DIdG) konkretisiert die Einführung der EUDI-Wallet Ende 2026.

Bild: © SPRIN-D/Governikus

Kein primär medizinisches Thema, aber auch für das Gesundheitswesen relevant. Der vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) vorgelegte DIdG-Entwurf zielt auf die Umsetzung der von der EU vorgegeben Einführung der European Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet. Bis Ende des Jahres, so die Brüsseler Vorgabe, muss jeder EU Mitgliedsstaat wenigstens eine entsprechende Wallet bereitstellen, in der die jeweilige nationale Identität – der „digitale Personalausweis“ – gespeichert werden kann.

 

Der DIdG-Entwurf enthält u.a. ein neues Gesetz, nämlich das „Gesetz zur Durchführung der unionsrechtlichen Vorschriften über die Europäische Brieftasche (!) für die Digitale Identität“, kurz EBDIG. Außerdem werden diverse schon bestehende Gesetze mit Blick auf die EUDI-Wallet modifiziert. Im EBDIG werden insbesondere die Zuständigkeiten geregelt. Noch ist offiziell nicht klar, wer die EUDI-Wallet(s) entwickeln und zur Verfügung stellen wird/darf: Der Staat selbst? Der Staat per Ausschreibung? Oder (nur oder auch) private Unternehmen bzw. Körperschaften wie etwa Banken oder – im Gesundheitswesen – die Krankenkassen, die gematik, eine Kassenärztliche Vereinigung? Die Entscheidungshoheit darüber, wer entwickeln und ausgeben darf und wer nicht, soll demnach beim BMDS liegen.

 

Genutzt werden dürfen die EUDI-Wallet-Daten von so genannten „relying parties“, das ist auch schon Teil der EU-Verordnung. Diese müssen sich laut DIdG-Entwurf beim Bundesversicherungsamt registrieren. Die Bundesnetzagentur übernimmt die Marktaufsicht, und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kümmert sich um die Zertifizierung der Wallet(s).

 

Was die Inhalte der Wallet(s) angeht, konzentriert sich die EU-Vorgabe zunächst auf die nationalen Identitäten, in erster Linie den Personalausweis und den Führerschein. Das DIdG macht aber klar, dass weitere Identitäten aller Art integriert werden können. Im Gesundheitswesen betrifft das u.a. den Krankenversicherungsnachweis, hier hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bereits entsprechende Pläne angedeutet. Ebenfalls möglich werden soll es, die EUDI-Wallet für Zahlvorgänge zu nutzen, mit Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln. Auch das könnte im Gesundheitsanwesen attraktiv sein, etwa für die Abwicklung von Zuzahlungen.  

 

Insgesamt, nicht überraschend, bei einem Gesetzentwurf des Digitalministeriums, erhält das BMDS eine sehr starke Position bei der EUDI-Wallet, was einer zügigen Einführung zugutekommen dürfte. Bundestag und Bundesrat müssen nicht ständig um Erlaubnis gefragt werden. Weniger mit Blick auf das Gesundheitswesen denn mit Blick auf laufenden Diskussionen zur Internetregulierung interessant ist ein Passus des Gesetzentwurfs, der es dem BMDS ermöglicht, die EUDI-Wallet testweise für Alterskontrollen zu nutzen.

 

Weitere Informationen

Der DIdG-Entwurf in ganzer Länge

Digitale Identitätengesetz (DIdG) - Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung